Informationen zu Impfmöglichkeiten für Betriebe
Voraussetzungen und Rahmenbedingungen
Stand: 7.7.2022 | Diese Seite wurde gemeinsam mit dem BMSGPK erstellt.
Die Abwicklung und Organisation der Corona-Schutzimpfung liegt seit Jänner 2021 in der Verantwortung der Bundesländer. Die Bundesländer setzen ihre jeweiligen Impfstrategien selbständig um, die Bundesregierung übernimmt dabei eine koordinierende Rolle.
Dadurch kann es bundeslandspezifisch zu unterschiedlichen Regelungen und Vorgehensweisen kommen. Die meisten Bundesländer sehen Impfungen in Betrieben vor. Nähere Informationen erhalten Sie über die unten angegebene Kontaktmöglichkeit Ihrer Landesregierung oder Landeskammer.
Die hier dargestellten bundesweiten Informationen werden uns vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zur Verfügung gestellt und laufend aktualisiert. Weiterführende Informationen des BMSGPK (hier auch in Fremdsprachen)
Detail-Infos zum Impfen für Betriebe
- Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums
- Impfmöglichkeiten und Impfumsetzung für Betriebe
- Kontakt Bundesländer für Umsetzung der betrieblichen Impfungen
- Übersicht Impfstoffe
- FAQ - Antworten des BMSGPK auf häufige Fragen
Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums
Um die Ausbreitung der Pandemie zu reduzieren und dabei vulnerable Gruppen und sensible Bereiche zuerst zu schützen, sehen Anwendungsempfehlungen des Nationalen Impfgremiums bestimmte Prioritäten vor. In den Anwendungsempfehlungen finden sich auch die Empfehlungen für die Grundimmunisierung und die Auffrischungsimpfungen (4. Stich).
Details zum Impfplan finden Sie auf der Seite des Gesundheitsministeriums.
Impfmöglichkeiten und Impfumsetzung für Betriebe
Anmeldung
Für die Logistik der Durchführung der Covid-19-Impfung sind die jeweiligen Bundesländer verantwortlich:
- Die Bundesländer legen die Impfmöglichkeiten für Organisationen, Verbände und Betriebe eigenständig fest.
- Die Information und Kontaktaufnahme erfolgen nicht über den Bund, sondern nur über die hier angeführten Länder-Websites, andere Kanäle oder die Landesimpfkoordinatoren.
Die näheren Details (wie Registrierung, Vergabe der Impftermine und ob eine Impfung direkt in Unternehmen möglich ist) müssen daher in Absprache mit dem jeweiligen Bundesland geklärt werden.
Kontakt Bundesländer für Umsetzung der betrieblichen Impfungen
Bundesland | Kontakt für Unternehmen |
---|---|
Burgenland | koordination-coronaimpfung@bgld.gv.at Individuelle Kontaktaufnahme für Abklärung zur betrieblichen Impfung. Von Vorabübermittlungen von Daten ist jedenfalls abzusehen. |
Kärnten | impfen@wkk.or.at Für Betriebe ab 100 MitarbeiterInnen; Für Betriebe mit weniger als 100 MitarbeiterInnen kann ein Impfbus bestellt werden. |
Niederösterreich | Infoseite |
Oberösterreich | Infoseite |
Salzburg | sozialpolitik@wks.at |
Steiermark | covid-betriebsimpfung@stmk.gv.at |
Tirol | wirtschaft.impft@tirol.gv.at |
Vorarlberg | Keine Möglichkeit der betrieblichen Impfung. Bei Fragen zur Corona-Schutzimpfung nehmen Sie Kontakt mit dem Landesimpfkoordinator auf. |
Wien | testenimpfen@wkw.at |
Übersicht Impfstoffe
Die Gebrauchs- und Fachinformationen der in Österreich zugelassenen COVID-19-Impfstoffe finden Sie auf der BASG-Infoseite. Daten und Detailinformationen zur Entwicklung und Zulassung von COVID-19 Impfstoffen sind auf der Website der AGES verfügbar.
FAQ - Antworten des BMSGPK auf häufige Fragen
Das Nationale Impfgremium empfiehlt eine Auffrischungsimpfung (4. Impfung) derzeit nur für bestimmte Personengruppen:
>> Die Anwendungsempfehlung des Nationalen Impfgremiums
- Alle Ärztinnen und Ärzte, unabhängig von ihrem Fachgebiet oder ihrer Ausbildung
- Arbeitsmedizinerinnen/Arbeitsmediziner und Schulärztinnen/Schulärzte
- Turnusärztinnen/Turnusärzte, pensionierte Ärztinnen/Ärzte und ausländische Ärztinnen/
- Ärzte in Zusammenarbeit mit zur selbständigen Berufsausübung berechtigten Ärztinnen/Ärzten
- Medizinstudierende in einem strukturierten Setting unter ärztlicher Aufsicht
- Diplomierte Gesundheits- und Krankenpfleger/innen nach schriftlicher ärztlicher Anordnung
- Weitere Rettungs- bzw. Notfallsanitäterinnen und -sanitäter nach entsprechender Schulung unter ärztlicher Aufsicht
- Die Vorbereitung zur Impfung kann durch entsprechendes pharmazeutisches Personal erfolgen
- Detailinformationen zu rechtlichen Themen rund um Corona sind auf der Infoseite des Sozialministeriums verfügbar.
Ja. Die Impfzertifikate nach einer Einmalimpfung haben mit 3.1.2022 ihre Gültigkeit verloren und gelten nicht mehr als Nachweis einer geringen epidemiolgischen Gefahr.
Daten aus Österreich zeigen, dass die Schutzrate vor Infektionen bei zweifach geimpften Personen deutlich höher ist als bei Personen, die nur einmal geimpft wurden. Das war schon für die erste Dosis von Vaxzevria (AstraZeneca) und Comirnaty (BioNtech/Pfizer) bekannt. Nun wurde dies auch für den als 1-Dosis-Schema zugelassenen Impfstoff COVID19-Vaccine Janssen (Johnson und Johnson) gezeigt.
Eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff ist ab 28 Tage nach der Impfung mit COVID-19 Vaccine Janssen („Johnson&Johnson") empfohlen. Es kann auch auf den COVID-19-Impfstoff Janssen („Johnson&Johnson") zurückgegriffen werden. Nach weiteren 6 Monaten ist eine 3. Impfung empfohlen.
Eine vorangegangene Genesung wird bei der Erstellung von Impfzertifikaten nicht mehr berücksichtigt. Bisher galt eine Genesung vor der ersten Impfung als eigenes immunologisches Ereignis. Künftig sind für den Grünen Pass generell drei Impfungen nötig. Jede Genesung gilt weiterhin sechs Monate, sie ersetzt aber keine Impfung mehr.
Für die Änderungen beim Grünen Pass gilt eine generelle Übergangsfrist bis 23. August 2022.
Genesenen ab einem Alter von 5 Jahren werden mindestens 3 Impfungen für die Grundimmunisierung empfohlen.
Die Infektion mit einer Omikron-Variante hat andere immunologische Eigenschaften als Infektionen mit vorangegangenen Virusvarianten. Eine Infektion mit BA.1 oder BA.2 führt zu keiner anhaltenden und belastbaren Immunität, sodass kein guter Schutz gegen eine neuerliche Infektion mit den derzeit vorherrschenden Varianten (BA.4, BA.5) besteht. Deshalb ersetzt eine durchgemachte Infektion jeglicher Variante keine Impfung in der Grundimmunisierung mehr und auch neutralisierende Antikörper haben keine Relevanz für die Impfempfehlung. Kam es zu mehreren Infektionen, so wird der Impfabstand ab der letzten Infektion gerechnet:
- PCR-bestätigte Infektion vor der ersten Impfung: Impfung ab ca. 4 Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung.
- PCR-bestätigte Infektion im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung: zweite Impfung ab 4 Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung.
- PCR-bestätigte Infektion nach 2 Impfungen oder mehr: weitere Impfung frühestens 4, besser ab 6 Monate nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung. Dabei ist die 3. Impfung prinzipiell für alle empfohlen, eine 4. Impfung entsprechend den Empfehlungen (Risikopersonen, Personen ab 65 Jahren, bei Personen 12-64 Jahre auf persönlichen Wunsch).
Die Impfstoffe Comirnaty der Firma Pfizer/BioNTech und Spikevax von Moderna wurden nach Prüfung auf Wirksamkeit und Sicherheit Ende Mai 2021 bzw. am 23. Juli 2021 für die Verwendung bei Kindern ab dem vollendeten 12. Lebensjahr von den europäischen Behörden zugelassen, dabei werden dieselben Impfstoffe in derselben Dosierung wie für Personen höherer Altersgruppen eingesetzt.
Comirnaty ist für Kinder ab 5 Jahren zugelassen (5-11 Jahre: niedrigere Dosierung) und empfohlen.
Die COVID-19-Impfung mit Comirnaty wird für alle Kinder und Jugendlichen ab 5 Jahren allgemein empfohlen (2+1 Schema). Insbesondere für Kinder und Jugendliche mit Risikofaktoren, sowie Kinder und Jugendliche mit engen Kontakten zu Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf mit COVID-19.
Deatails siehe Anwendungsempfehlungen
Der Impfplan des Bundes ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Die angeführten Priorisierungen basieren auf den Grundlagen der medizinisch-fachlichen Empfehlungen durch das Nationale Impfgremium (NIG). Grundsätzlich liegt die konkrete Umsetzung der Impfung in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer, diese kann regional unterschiedlich erfolgen.
Je nach festgelegter Konzeption in den Ländern gibt es auch verschiedene Varianten für betriebliche Impfungen, wie z.B. Impfen im Betrieb oder Impfen in einer externen Einrichtung (öffentliche Impfstelle, Arztpraxis, Impfinstitut…).