Finanzielle Hilfen für Unternehmen
Übersicht: Unterstützungen auf Bundesebene
Corona-Kurzarbeit
Gemeinsam mit den anderen Sozialpartnern wurde in kurzer Zeit die zuvor für KMU wenig attraktive Kurzarbeit stark vereinfacht und finanziell verbessert.
Mit dem AMS wurde die Abwicklung der Kurzarbeitsanträge deutlich vereinfacht und beschleunigt.
Härtefallfonds
Als Erste-Hilfe-Maßnahme für die persönliche Lebenshaltung und damit als Sicherheitsnetz für Ein-Personen- und Kleinstunternehmern wurde der mit zwei Milliarden Euro dotierte Härtefall-Fonds eingerichtet. Die Beantragung erfolgt bei der WKÖ (außer Landwirte und Privatzimmervermietung: Antragstellung bei der AMA).
Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz
Zur Sicherung der Liquidität der Unternehmen, die einen empfindlichen Umsatzverlust durch die Folgen der staatlichen Einschränkungen und der wirtschaftlichen Folgen erleiden, werden den Unternehmen ein Teil der Fixkosten ersetzt. Konkret sind dies Fixkostenzuschuss 1 (Betrachtungszeiträume Mitte März bis Mitte September 2020, wovon bis zu drei Monate ausgewählt werden können), und für die monatlichen Betrachtungszeiträume 16.9.2020 bis 30.6.2021 der Fixkostenzuschuss 800.000 und alternativ der Verlustersatz.
Im November und Dezember 2020 unmittelbar von den staatlichen Einschränkungen betroffene Unternehmen erhalten einen Umsatzersatz, ein Umsatzersatz für indirekt Betroffene ist in Vorbereitung.
Mehr Infos siehe auch Fixkostenzuschuss und Umsatzersatz
Kreditgarantien
Bei der Austria Wirtschaftsservice (AWS), der Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) und der Österreichischen Kontrollbank können über die Hausbank Garantien für Überbrückungskredite (Haftung zu 80, 90 oder 100 % des Kreditbetrages) beantragt werden, die den Zugang zu Betriebsmittelkrediten ermöglicht und dadurch die Liquidität sichert. Die Beantragung wird bis Mitte Juni 2021 verlängert.
Stundungen von Steuern
Darüber hinaus kann sowohl beim Finanzamt wie auch bei den Sozialversicherungsträgern rasch und unbürokratisch eine Stundung der Steuern und Abgaben erreicht werden.
Sonderkreditrahmen für Exporteure
Die Oesterreichische Kontrollbank (OeKB) stellt österreichischen Exporteuren im Auftrag des BMF einen Kreditrahmen in Höhe von 3 Milliarden Euro zur Verfügung. Anträge hierfür erfolgen über die jeweilige Hausbank des Exporteurs. Die Finanzierung ist ein Rahmenkredit auf Basis einer Wechselbürgschaft.
Schutzschirm für Veranstalter
Auf Grund der Pandemie besteht eine große Unsicherheit für Veranstalter, die für dieses und das nächste Jahr Veranstaltungen planen. Förderbare Kosten im Rahmen des Schutzschirms sind nicht mehr stornierbare Aufwendungen für Leistungen Dritter in der Wertschöpfungskette (z.B. Lieferanten, Technik, Catering, Künstler, Bar, Service, Florist, Veranstaltungsort, Rückabwicklungskosten, Werbekostenzuschüsse), sowie Personalkosten, die unmittelbar mit der Planung und Durchführung der förderungsgegenständlichen Veranstaltung zusammenhängen, wenn eine Veranstaltung abgesagt oder nur eingeschränkt abgehalten werden kann. Der Schutzschirm ist mit 300 Mio. € dotiert, die Beantragung ist demnächst möglich (Förderstelle: ÖHT).
Investitionsprämie
Zur Ankurbelung der Konjunktur in wirtschaftlich herausfordernder Zeit wurde die Investitionsprämie geschaffen. Diese ist ein Zuschuss in der Höhe von 7 % des Investitionsbetrages, bei den Schwerpunkten Ökologisierung, Digitalisierung und Gesundheit/Life Science beträgt der Zuschuss 14 %. Die Prämie ist steuerfrei und kann grundsätzlich mit anderen Förderungen kombiniert werden. Eine Beantragung ist noch bis 28.2.2021 bei der Austria Wirtschaftsservice möglich, wenn bis dahin erste Maßnahmen der Investition gesetzt werden.
Mehr Infos und Details
FAQ - Antworten auf häufige Fragen
Mehr Antworten zu weiteren Themen finden Sie auf unserer Corona FAQ-Seite.
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