Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Basisförderung für Lehrbetriebe

Ausbildung optimieren und Förderung beantragen

Einstellungen

Geltungsdauer:
bis auf Widerruf
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die berechtigt sind, Lehrlinge nach dem Berufsausbildungsgesetz (BAG) oder dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz (LFBAG) auszubilden.

Förderungszweck

Erhöhung der Zahl der betrieblichen Ausbildungsplätze in der Lehrausbildung.

Förderungsgegenstand

  • Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr.
  • Die Förderung wird immer nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres gewährt.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden

  • Gebietskörperschaften
  • politische Parteien
  • Ausbildungseinrichtungen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Für das 1. Lehrjahr 3 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­einkommen
  • Für das 2. Lehrjahr 2 kollektivvertragliche Bruttolehrlings­­einkommen
  • Für das 3. bzw. 4. Lehrjahr je 1 kollektivvertragliche Brutto­lehrlings­einkommen
  • Bei halben Lehrjahren, Lehrzeitanrechnungen und Lehrzeitverkürzungen wird die Basisförderung aliquot berechnet
  • Sollte kein Kollektivvertrag anwendbar sein, ist eine allfällige Satzung durch das Bundeseinigungsamt bzw. das tatsächlich bezahlte Lehrlings­einkommen bis zu einem Referenzwert ausschlaggebend.

Anmerkung

Merkblatt-Basisförderung 

Einreichung

  • Der Förderantrag inkl. Beilagen ist durch den Lehrberechtigten oder eine bevollmächtigte Person einzubringen.
  • Die Antragstellung erfolgt durch die Übermittlung eines korrekt und vollständig ausgefüllten Formulars per Post (ausreichend frankiert), Fax oder über die elektronische Antragsstellung LOS an die zuständige Lehrlingsstelle bei der Wirtschaftskammer Ihres Bundeslandes.
  • Die Frist für eine mögliche Antragstellung endet 3 Monate nach Ende des betreffenden Lehrjahres.

Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.