Person mit Brillen sitzt am Boden einer Bibliothek und liest in aufgeschlagenem Buch
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Niederösterreichische Förderung für Bildungsteilzeit

Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden ist vorgeschrieben

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Niederösterreich
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Sie wollen Ihre Arbeitszeit reduzieren um eine Weiterbildung zu absolvieren? Nutzen Sie die Möglichkeiten der dafür vorgesehenen Leistung aus der Arbeitslosenversicherung.

Förderungszweck

Voraussetzung für eine Bildungsteilzeit nach §11a Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes oder gleichartigen landes- oder bundesgesetzlichen Bestimmungen ist, dass Sie bei Ihrem Dienstgeber bereits mindestens 6 Monate mit gleichbleibender Normalarbeitszeit beschäftigt sind (für Saisonbetriebe bestehen Sonderregelungen).

Trifft dies zu, kann im Rahmen einer Bildungsteilzeit eine Herabsetzung der wöchentlichen Normalarbeitszeit um mindestens 25 % und höchstens 50 % mit Ihrem Dienstgeber vereinbart werden.

Die während der Bildungsteilzeit vereinbarte wöchentliche Normalarbeitszeit darf dabei 10 Stunden nicht unterschreiten und das Dienstverhältnis muss nach wie vor über der Geringfügigkeitsgrenze entlohnt sein.

Art und Ausmaß der Förderung

Liegen die notwendigen Anwartschaftszeiten vor (siehe Arbeitslosengeld), ist eine der Grundvoraussetzungen für den Anspruch, dass Sie nachweislich in diesem Zeitraum an einer Weiterbildungsmaßnahme im Ausmaß von mindestens 10 Wochenstunden oder einer vergleichbaren zeitlichen Belastung (wie während eines Studiums) teilnehmen.

Eine praktische Ausbildung darf nicht beim selben Arbeitgeber stattfinden, es sei denn, dass die Ausbildung nur dort möglich ist.

Studium während der Bildungsteilzeit

  • Wird während der Bildungsteilzeit einem Studium nachgegangen, muss nach jeweils 6 Monaten (nach jedem Semester) ein Nachweis über die Ablegung von Prüfungen aus Pflicht- und Wahlfächern im Gesamtumfang von 2 Semesterwochenstunden oder im Ausmaß von 4 ECTS-Punkten erbracht werden.

    Alternativ kann auch ein anderer Erfolgsnachweis (wie beispielsweise Ablegung der Diplomprüfung oder des Rigorosums oder Bestätigung des Fortschrittes und des zu erwartenden positiven Abschlusses einer Diplomar-beit oder einer sonstigen Abschlussarbeit) erbracht werden. Erfolgt das nicht, ist das Bildungsteilzeitgeld einzustellen.

Zeitraum

Eine Bildungsteilzeit kann innerhalb eines Beobachtungszeitraumes von insgesamt 4 Jahren im Gesamt-ausmaß von maximal 2 Jahren abgeschlossen werden.

Es bleibt dabei Ihnen überlassen, ob Sie

  • die beiden Jahre zur Gänze durchgehend in Anspruch nehmen wollen – was dazu führt, dass Sie in den darauf folgenden 2 Jahren keine weitere Bildungsteilzeit und auch keine Bildungskarenz konsumieren können,

  • die 24-monatige Bildungsteilzeit innerhalb des Vierjahreszeitraumes in Teilen verbrauchen oder

  • mit einer Bildungskarenz kombinieren wollen

Jeder einzelne Teil einer Bildungsteilzeit muss aber zumindest 4 Monate andauern.

 

Höhe des Bildungsteilzeitgeldes

  • Das Bildungsteilzeitgeld beträgt täglich € 0,78 für jede volle Arbeitsstunde, um die die wöchentliche Normal-arbeitszeit verringert wird (zB ergibt eine Reduktion der Arbeitszeit um 10 Stunden einen täglichen Anspruch von € 7,80). Bruchteile einer Arbeitsstunde werden nicht abgegolten. Somit wird in Kalendermonaten mit 30 Tagen bei z.B. einer Reduktion der Arbeitszeit um 50 % der Normalarbeitszeit (von 40 auf 20 Stunden) Bildungsteilzeitgeld in der Höhe von monatlich € 468,-- bzw. bei Reduktion der Arbeitszeit um 25 % (um 10 Stunden) in der Höhe von monatlich € 234,-- ausbezahlt.

    Wird das Dienstverhältnis während der Bildungsteilzeit durch den Arbeitgeber gelöst und liegen die Voraus-setzungen für den Bezug von Weiterbildungsgeld (mit Ausnahme der Bildungskarenz) vor, kann nach Abzug der bereits in Anspruch genommenen Bezugszeiten, für die noch nicht verbrauchte Bezugsdauer, Weiter-bildungsgeld ausbezahlt werden. Es muss in einem solchen Fall so rasch wie möglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Monaten, das Ausmaß der Bildungsmaßnahme(n) auf das für den Anspruch auf Weiter-bildungsgeld geltende Mindestausmaß angehoben werden.

 

HINWEIS:

  • Wenn Sie während des Bezuges des Bildungsteilzeitgeldes einer weiteren Beschäftigung bei einem anderen Dienstgeber oder einer selbstständigen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, informieren Sie sich bitte bei einem/r unserer Berater/innen über die zulässigen Einkommens- bzw. Umsatzgrenzen. Werden diese überschritten, besteht kein Anspruch auf Bildungsteilzeitgeld.

Anmerkung

HINWEIS:

Es kann nur an eine bestimmte Anzahl von Personen pro Betrieb Bildungsteilzeitgeld ausbezahlt werden (4 Dienstnehmer/innen bei Betrieben bis zu 50 Personen, 8 % der Belegschaft bei Betrieben mit über 50 Dienst-nehmer/innen). Wird dieser Wert überschritten, muss eine Zustimmung des mit Vertreter/innen der Sozialpart-ner paritätisch besetzten Regionalbeirates eingeholt werden.

Bestätigungsformulare können Sie bei den Geschäftsstellen des Arbeitsmarktservice erhalten oder im Internet unter www.ams.at herunterladen.

Einreichung

Antrag auf Bildungsteilzeitgeld:

Als Nutzer/in eines eAMS-Kontos haben Sie die Möglichkeit, das Bildungsteilzeitgeld elektronisch über das eAMS-Konto zu beantragen.

Sind Sie kein/e Nutzer/in eines eAMS-Kontos, können Sie das Bildungsteilzeitgeld

  • nur mittels persönlicher Vorsprache bei Ihrer zuständigen regionalen Geschäftsstelle des AMS beantragen.

 

Neben dem Antrag muss die Vereinbarung über die Bildungsteilzeit vorgelegt werden.

  • Diese Vereinbarung muss folgende Angaben enthalten:
  • Beginn, Dauer und Ausmaß der Teilzeit-beschäftigung
  • zuvor ausgeübte Arbeitszeit
  • Dienstnehmer/innenanzahl im BetriebDienstnehmer/innenanzahl, die sich in Bildungsteilzeit befinden

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.