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Lächelnde Person in gelber Warnweste mit Handschuhen faltet Papierkartonage, im Hintergrund verschwommen weitere Personen gefüllte Müllsäcke inspizierend
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Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen 

23. Ausschreibung

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis 5.10.2026 – 23:59 Uhr
Standort:
Österreichweit
Förderart:
Zuschuss
Thema:
Betriebsanlagen
Betriebsmittel
Forschung & Entwicklung
Innovation
Reduktion von CO2 & weiteren Umweltschadstoffen
Ressourcen & Kreislaufwirtschaft (zB Wasser, Boden)

Förderungswerber 

  • Klein- und Mittelbetriebe (< 250 MitarbeiterInnen, <50 Mio. Euro Jahresumsatz)
  • Kommunale Dienststellen und Betriebe
  • Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen
  • NGOs und NPOs
  • Großunternehmen
  • Forschungseinrichtungen und Universitäten

Förderungszweck 

Die Verwendung von Fördermitteln aus der Abfallvermeidungs-Förderung der Sammel- und Verwertungssysteme für Verpackungen ist für die Umsetzung und Entwicklung von Maßnahmen zur quantitativen und qualitativen Vermeidung von Abfällen nach § 29 (4a) AWG 2002 sowie für die dafür zugrunde liegende angewandte Forschung vorgesehen.

Förderungsgegenstand

Haupt- und Nebenschwerpunkte der 23. Ausschreibung

1. Betriebliche Abfallvermeidung

  • Optimierung von internen Prozessen zum Zweck der Abfallvermeidung
  • Umsetzung von branchenspezifischen Abfallvermeidungsmaßnahmen – „Vorzeigeprojekte“
  • Einsatz von Mehrweg(transport)verpackungen
  • Vermeidung von Verpackungsabfällen

2. Vermeidung von Lebensmittelabfällen

  • Vermeidung in der Gastronomie und den Beherbergungsbetrieben
  • Vermeidung in der Landwirtschaft, der Lebensmittelindustrie und dem -gewerbe sowie dem Lebensmittelhandel
  • Vermeidung bei Konsument*innen
  • Weitergabe an soziale und sozio-ökonomische Einrichtungen
  • Vermeidung durch optimierte Verpackung 

3. Abfallvermeidung durch Produktdesign

  • Design von reparaturfähigen und langlebigen Produkten (z. B. Design for Re-Use,)
  • Erhöhung der Recyclingfähigkeit und des Rezyklateinsatzes bei Verpackungen (Designmaßnahmen)
  • Verringerung des Materialeinsatzes, v. a. von seltenen und energieintensiven Rohstoffen
  • Verringerung des Schadstoffgehalts von Produkten
  • Substitution durch den Einsatz von gebrauchten Bauteilen

4. Vermeidung von Kunststoffabfällen

  • Vermeidung von Einwegartikel aus Kunststoff
  • Erhöhung der Recyclingfähigkeit und des Rezyklateinsatzes bei Kunststoffprodukten und -verpackungen (Designmaßnahmen)
  • Vermeidung von Kunststoffverpackungen durch Unverpacktsysteme
  • Vermeidung von Kunststoffabfällen in der Land- und Forstwirtschaft, Garten- und Weinbau 

5. Abfallvermeidung in der Ausbildung

  • Integration von Abfallvermeidung in Lehrplänen des primären, sekundären und tertiären Bildungssektors
  • Integration von Lehrinhalten in Fachausbildungen (z. B. Berufsschule, HAK, HBLA, HLW, HTL, FH, Universität, …)
  • Erstellen und Anwenden von Lehrmaterial
  • Ausbildung von Lehrpersonal

6. Bewusstseinsbildung oder Aufbau von Netzwerken für die in Punkt 1 bis 4 genannten Schwerpunkte

Ausschlussgrund 

Nicht förderfähige Maßnahmen umfassen

  • Grundlagenforschung
  • die stoffliche und energetische Verwertung von Abfällen (z. B. „Upcycling“, Kompostierung, …)
  • Anti-Littering-Projekte,
  • Preisverleihungen bzw. Projekte die die Förderung von Abfallvermeidungsmaßnahmen Dritter zum Inhalt haben,
  • Workshopreihen mit Bezug zur Abfallvermeidung, die insbesondere nach Beendigung der Förderung nicht mehr stattfinden,
  • eine Umstellung bzw. Forcierung der Abfalltrennung,
  • die Entwicklung und Errichtung von Anlagen zur Aufbereitung von Abfällen Dritter
  • die Errichtung oder Optimierung der Sammelinfrastruktur (z. B. Sammelinseln, Sammelplätze),
  • die Wiederverwendung und Vorbereitung zur Wiederverwendung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten und deren Bauteilen, welche gemäß AWG 2002 durch die Sammel- und Verwertungssysteme für Elektro- und Elektroaltgeräte zu fördern sind,
  • behördlich bzw. gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen,
  • Maßnahmen zur Vermeidung von gefährlichen Abfällen mit einem Investitionsvolumen größer 35.000 Euro (= Förderung durch die Umweltförderung des Bundes). 

Art und Ausmaß der Förderung 

maximale Fördervolumen

 

Projektarten

Min. Fördervolumen in Euro  Max. Fördervolumen in Euro  Max. Laufzeit in Jahren
Kleinprojekte 1.000,00 ≤ 12.000,00 1
Großprojekte › 12.000,00 360.000,00 3
Sachkostenprojekte 2.000,00 72.000,00 2

Förderquoten max.

  • Großunternehmen: 30 %
  • KMUs, kommunale Dienststellen und Betriebe: 80 %
  • Vereine, Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen, NGOs, Forschungseinrichtungen, Universitäten: 100 %

Anmerkung 

Weitere Informationen und Einreichunterlagen: Ausschreibungen - Abfallvermeidungs-Förderung und abfallvermeidung_schwerpunkte-2026_20250909_22-23.pdf

Einreichung 

  • Elektronische Übermittlung der vollständig ausgefüllten Einreichunterlagen bis zum 5.10.2026 - 23:59 Uhr an abfallvermeidung@vks-gmbh.at 
  • Scan (als *.pdf) des durch den Förderungswerber firmenmäßig unterzeichneten Förderungsansuchens
  • Projektbeschreibung (als MS Word - Dokument)
  • Projektangaben und Kostenplan (als MS Excel - File mit Makros)

Richtlinientext als PDF 

Richtlinie

programm_foerd_abfallvermeidung_fw_2026.pdf


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.