Personen in Businesskleidung sitzen auf Sesseln vor einer weißen Wand und halten freudig Unterlagen oder ein Smartphone in Händen
© Rawpixel.com | stock.adobe.com

AMS Steiermark: Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

Unterstützung von Unternehmen bei Weiterbildungen ihrer Arbeitskräfte

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen, die in Bildungsmaßnahmen ihrer Mitarbeiter investieren.

Förderbar sind folgende Personen:

  • AN (Frauen und Männer) mit höchstens Pflichtschulabschluss;
    danach:
    • höherwertige Tätigkeit am selben Arbeitsplatz
    • Wechsel auf höherwertigen Arbeitsplatz
    • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutsch-, Computerkenntnisse etc.)
    • Abschluss einer zertifizierten Ausbildung
    • fachliche Spezialisierung
    • Sicherung der Beschäftigung für mindestens 6 Monate
  • AN (Frauen) mit Lehrabschluss bzw. Abschluss einer berufsbildenden mittleren Schule (Handelsschule, dreijährige Fachschule etc.); danach:
    • höhere Entlohnung 
    • Wechsel auf höherwertigen Arbeitsplatz
    • Erleichterung des Wiedereinstiegs nach familiär bedingter
    • Berufsunterbrechung
    • Verbesserung von Basiskompetenzen (z.B. Deutsch-, Computerkenntnisse)
  • Alle AN (Frauen und Männer), die das 45. Lebensjahr vollendet haben; danach:
    • Übernahme altersgerechter Tätigkeiten am Arbeitsplatz
    • Wechsel auf altersgerechten/weniger belastenden Arbeitsplatz
    • Anpassung an den aktuellen Stand der Technik/des Wissens
    • fachliche Spezialisierung
    • Verbesserung der Basiskompetenzen (z.B. Deutsch-, Computerkenntnisse)

die sich während der Bildungsmaßnahme in einem vollversicherungspflichtigen oder karenzierten Arbeitsverhältnis befinden.

Nicht förderbar sind:

  • Unternehmenseigentümerinnen und Unternehmenseigentümer
  • Mitglieder der zur Geschäftsführung berufenen Organe
  • Arbeitskräfte im unkündbaren Arbeitsverhältnis
  • Lehrlinge
  • Überlassene Arbeitskräfte von gewerblichen Arbeitskräfte-Überlassern

Förderungszweck

Unterstützung von Betrieben bei der Weiterbildung von MitarbeiterInnen. Sicherung der Beschäftigung durch Qualifizierung

Förderungsgegenstand

  • Teilnahme an Kursen bei Weiterbildungseinrichtungen, die
    • mindestens 16 Stunden dauern in Präsenz oder Live-Online (auch Mischformen sind möglich) und
    • überbetrieblich verwertbar sind.

Ausschlussgrund

Nicht gefördert werden u.a.

  • Studien und Lehrgänge an Universitäten und Hochschulen
  • Meetings, Tagungen, Konferenzen, Kongresse und Symposien mit reinem Informationscharakter
  • reine Produktschulungen
  • Kurzveranstaltungen (weniger als 16 Stunden)
  • Kurse, die in keinem Zusammenhang mit dem aktuellen oder zukünftigen Arbeitsplatz stehen

Art und Ausmaß der Förderung

  • Einmalzuschuss von 50 % der Kurskosten
  • Einmalzuschuss von 50 % der Personalkosten ab der 25. Kursstunde, bei Arbeitnehmer/innen mit höchstens Pflichtschulabschluss ab der 1. Kursstunde
  • Max. € 10.000,- pro Person und Förderantrag

Einreichung

Spätestens 1 Woche vor Kursbeginn bei der 

Richtlinientext als PDF

AMS-Richtlinientext


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.