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Steiermark: Start!Klar-Förderung für erstmalige innovative GründerInnen 

Die Förderung für die Selbständigkeit

  • Geltungsdauer: Bis auf Widerruf
  • Standort: Steiermark
  • Förderart: Zuschuss

Förderungswerber

Personen, die beabsichtigen erstmalig eine selbständige Erwerbsform zu wählen oder die innerhalb der letzten 5 Jahre zum ersten Mal eine selbständige Erwerbsform gewählt haben.

Förderungszweck

Durch eine Förderung in den Bereichen Beratung, Investition und Digitalisierung bereits vor der Gründung und auch bis zu 5 Jahre nach der erstmaligen Gründung soll eine nachhaltige Unternehmensentwicklung erleichtert werden.

Förderungsgegenstand

Kosten, die mit der Realisierung des Projektes unmittelbar zusammenhängen, wie

  • Beratung
  • Maschinen und Anlagen
  • Büro- und Geschäftsausstattung
  • Digitalisierungsmaßnahmen

Ausschlussgrund

  • Kosten, die vor Einreichung des Förderansuchens entstanden sind
  • Ankauf von Fahrzeugen
  • gebrauchte Investitionsgüter
  • Liegenschaften
  • Rechnungsbeträge unter € 100,- netto

Art und Ausmaß der Förderung

Beratungskostenzuschuss

  • 50 % der externen Kosten eines qualifizierten Beraters, max. € 5.000,-

Zuschuss für Investitionskosten und Digitalisierungsmaßnahmen

  • beträgt max. 20 % (zuzüglich 5 % Regionalbonus für Projekte außerhalb von Graz bzw. Graz-Umgebung) bzw. max. € 30.000,-

Anrechenbare Kosten mind. € 5.000,- für ein Jahr

Einreichung

Vor Projektbeginn ausschließlich Online über das Förderportal bei der  

Steirische Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Nikolaiplatz 2
8020 Graz
T +43 316 7093 0 
E-Mail office@sfg.at

Richtlinientext als PDF

Richtlinientext 

Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.