Würfel mit Schriftzug Förderung und unterschiedlichen Icons auf Münzen platziert
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Tiroler Sonderförderungsprogramm „Oberes und Oberstes Gericht“

Förderung für Projekte zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklung 

Einstellungen

Geltungsdauer:
01.01.2015 bis 31.12.2024 bzw. je nach Budgetausnutzung. Antrag bis 30.06.2024.
Standort:
Tirol
Förderart:
Zuschuss Geförderter Kredit

Förderungsgebiet

Die Förderung im Rahmen dieser Aktion erstreckt sich auf das Gebiet des Planungsverbandes 9 „Oberes und Oberstes Gericht“. Dieser Planungsverband umfasst die Gemeinden Faggen, Fendels, Kaunerberg, Kaunertal, Kauns, Nauders, Pfunds, Prutz, Ried im Oberinntal, Spiss und Tösens.

Förderungswerber

Förderungsempfänger können je nach Aktionsfeld/Leitmaßnahme Privatpersonen, Einzelunternehmen, Erwerbsgesellschaften, Personen- und Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Gemeinden und öffentlich-rechtliche Verbände sein.

Förderungszweck

Mit dieser Förderungsaktion soll ein wesentlicher Impuls für eine nachhaltige Regionalentwicklung des Kultur-, Lebens- und Wirtschaftsraums des Planungsverbandes 9 "Oberes und Oberstes Gericht“ geschaffen sowie eine verstärkte Investitionstätigkeit ausgelöst werden.

Grundlage bildet das „Regionalwirtschaftliche Programm für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“, wobei in diesem Sonderförderungsprogramm nur solche Vorhaben gefördert werden können, die einer der im regionalwirtschaftlichen Programm im Einzelnen festgehaltenen Aktionsfelder/Leitmaßnahmen entsprechen und für die im Rahmen bestehender Förderungsaktionen des Landes Tirol, des Bundes und/oder der Europäischen Union keine oder keine ausreichende Förderungsmöglichkeit besteht.

Förderungsgegenstand

Förderungsschwerpunkte:

  • Attraktivierung des (Sommer)Tourismus
    • Freizeitinfrastruktur
  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit im betrieblichen Bereich - Entwicklung von zukunftsfähigen/innovativen Betrieben
    • Betriebliche Wettbewerbsfähigkeit - Qualitätsverbesserung
    • Unterstützung für kleine Beherbergungsbetriebe/Privatvermieter
    • Barrierefreier Tourismus
    • Radfreundliche Beherbergungsbetriebe
  • Energiebezogene Umweltvorhaben
    • Erneuerbare Energie
  • Lebendige Dörfer
    • Attraktivierung Ortszentrum
  • Innovationsimpuls für das Obere und Oberste Gericht
    • Geschäftsmodelle – Innovation – Vereinbarkeit
    • Kooperation, regionalwirtschaftliche Einzelmaßnahmen

Art und Ausmaß der Förderung

Eine Förderung in dieser Aktion kann in Form von

  • einmaligen Zuschüssen,
  • Zinsenzuschüssen,
  • Darlehen

gewährt werden, wobei diese Förderungsarten auch in kombinierter Form möglich sind.
Die genaue Art und Höhe der Förderung richtet sich nach dem jeweils angesprochenen Aktionsfeld/Leitmaßnahme, der Art des zu fördernden Projektes sowie nach dem Förderungsnehmer.

Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Richtlinie

Anmerkung

Weitere Details, Richtlinien, Ansprechpartner beim Amt der Tiroler Landesregierung etc. finden Sie auf der Übersichtsseite des Landes

Einreichung

Einreichung vor Beginn des Förderprojektes bei:

Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit
Sachgebiet Wirtschaftsförderung
6020 Innsbruck,
Heiliggeiststr. 7-9
T +43 512/508-3214
F +43 512/508-743235
M wirtschaftsfoerderung@tirol.gv.at

Richtlinientext als PDF

Sonderförderungsprogramm für den Planungsverband 9 „Oberes und Oberstes Gericht“


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.