Verschiedene Plastikflaschen mit Chemikalien auf Tisch
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Steiermark: Werbemaßnahmen, Weiterbildungs- und Lehrlingsförderungen für den Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben 

Förderung des Landesgremiums

Einstellungen

Geltungsdauer:
Bis auf Widerruf
Standort:
Steiermark
Förderart:
Zuschuss

Förderungswerber

Unternehmen mit aufrechter Mitgliedschaft im Landesgremium für Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben haben.

Förderungsgegenstand

Förderbare Werbemaßnahmen

  • Printwerbung: Inserate in Tages- und Wochenzeitungen, Zeitungen
  • E-Business: Homepage-& Webshoperstellung
  • Radiowerbung: Spots auf Antenne Steiermark, Ö3 etc.
  • Online-Werbung: Werbe-Banner auf Webseiten, z.B.: auf www.kleinezeitung.at
  • Papier-Tragtaschen: mit oder ohne Ihre Werbung
  • Werbetafeln
  • Kongress- und Messeausstellungen: Stand-, Miet- und Betriebskosten auf einem Kongress/einer Messe

Förderbare Weiterbildung

EDV-Kurse, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Kurse, Verkaufstrainings, Motivationskurse, etc.

Weiterbildung muss im unmittelbaren und erkennbaren Zusammenhang mit dem Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben stehen.

Förderbare Lehrlingsausbildung

Lehrberufe Drogist und Einzelhandelskaufmann/frau mit Schwerpunkt Parfümerie.

Ausschlussgrund

Nicht förderbare Werbemaßnahmenkosten 

  • Postgebühren für Sendungen
  • Werbemaßnahmen, die nicht die Handelstätigkeit betreffen
  • Domain- oder Wartungsgebühren für Homepage/Webshop, etc.

Nicht förderbare Weiterbildungskosten

  • Hotelkosten/Reisekosten
  • Bildungsmaßnahmen die den Dienstleistungsbereich z.B. Fußpflege, Kosmetik oder den ärztlichen-, Apotheken- bzw. den Pflegebereich betreffen. 

Art und Ausmaß der Förderung

  • Werbemaßnahmen: Zuschuss von 50 % des Nettobetrages, max. € 600,- pro Unternehmen
  • Weiterbildung: Zuschuss von 50 % des Nettobetrages, max. € 300,- pro Unternehmen
  • Lehrlingsausbildung: Zuschuss von € 200,00 pro Lehrling pro Jahr

Einreichung

Antrag für Webemaßnahmen und Weiterbildung Mitarbeiter/innen

  • ist mittels ausgefüllten und firmenmäßig unterfertigten Formulars, inkl. erforderlichen Unterlagen, per Post oder Mail bis 15. Dezember 2024 zu senden.

Antrag für Lehrlingsausbildung

  • erfolgt via Zusendung des Formulars (vollständig ausgefüllt u. firmenmäßig gefertigt) samt Kopie des Lehrvertrages, per Post oder Mail, ebenso bis spätestens 15. Dezember 2024.

Wirtschaftskammer Steiermark
Landesgremium Handel mit Arzneimitteln, Drogerie- und Parfümeriewaren sowie Chemikalien und Farben
8010 Graz
Körberlgasse 111 – 113, 
Ottenbacher Lena
T +43 316 601 572 
M 303@wkstmk.at

Richtlinientext als PDF

Förderung für Werbemaßnahmen und Weiterbildung
Lehrlingsförderung


Disclaimer

Im vorliegenden Merkblatt wurden nur die bedeutendsten Merkmale der Förderungsaktion aufgrund der uns zugänglichen Quellen angeführt, weshalb wir keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen können. Bei konkreten Projekten muss immer erst im Detail geprüft werden, ob die Voraussetzungen für eine Förderung vorliegen.