Gehaltsordnung Gewerbe, Handwerk und Dienstleistung, Angestellte, gültig ab 1.1.2022

Gilt für:
Österreichweit

Kollektivvertrag für Angestellte im Gewerbe und Handwerk und in der Dienstleistung

Gehaltstabelle per 1.1.2022


Verwendungsgruppe I 

 Verwendungsgruppenjahrmonatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr1568,92
nach 2 Verwendungsgruppenjahren1568,92
nach 4 Verwendungsgruppenjahren1618,30
nach 6 Verwendungsgruppenjahren1717,69
nach 8 Verwendungsgruppenjahren1817,04
nach 10 Verwendungsgruppenjahren1916,43
nach 12 Verwendungsgruppenjahren2001,59
nach 15 Verwendungsgruppenjahren2157,75

Verwendungsgruppe II 

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr1633,18
nach 2 Verwendungsgruppenjahren1735,23
nach 4 Verwendungsgruppenjahren1843,32
nach 6 Verwendungsgruppenjahren1956,52
nach 8 Verwendungsgruppenjahren2069,70
nach 10 Verwendungsgruppenjahren2182,91
nach 12 Verwendungsgruppenjahren2279,92
nach 15 Verwendungsgruppenjahren2457,76

Verwendungsgruppe III 

Verwendungsgruppenjahrmonatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr2014,41
nach 2 Verwendungsgruppenjahren2155,43
nach 4 Verwendungsgruppenjahren2296,43
nach 6 Verwendungsgruppenjahren2437,45
nach 8 Verwendungsgruppenjahren2575,92
nach 10 Verwendungsgruppenjahren2716,79
nach 12 Verwendungsgruppenjahren2837,53
nach 15 Verwendungsgruppenjahren3058,89

Verwendungsgruppe IV 

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr2509,32
nach 2 Verwendungsgruppenjahren2684,96
nach 4 Verwendungsgruppenjahren2860,62
nach 6 Verwendungsgruppenjahren3036,27
nach 8 Verwendungsgruppenjahren3211,92
nach 10 Verwendungsgruppenjahren3387,59
nach 12 Verwendungsgruppenjahren3538,14
nach 15 Verwendungsgruppenjahren3814,17

Verwendungsgruppe V

 Verwendungsgruppenjahrmonatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr3137,75
nach 2 Verwendungsgruppenjahren3357,37
nach 4 Verwendungsgruppenjahren3577,02
nach 6 Verwendungsgruppenjahren3796,66
nach 8 Verwendungsgruppenjahren4016,30
nach 10 Verwendungsgruppenjahren4235,97
nach 12 Verwendungsgruppenjahren4424,20
nach 15 Verwendungsgruppenjahren4769,35

Verwendungsgruppe VI

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr4396,90
nach 2 Verwendungsgruppenjahren4946,49
nach 5 Verwendungsgruppenjahren5496,13

Meistergruppen

Verwendungsgruppe MI 

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr1934,46
nach 2 Verwendungsgruppenjahren1934,46
nach 4 Verwendungsgruppenjahren2061,04
nach 6 Verwendungsgruppenjahren2187,59
nach 8 Verwendungsgruppenjahren2314,13
nach 10 Verwendungsgruppenjahren2440,71
nach 12 Verwendungsgruppenjahren2549,16
nach 15 Verwendungsgruppenjahren2748,04

Verwendungsgruppe MII

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro ohne abgeschlossener Fachschule
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr2469,98
nach 2 Verwendungsgruppenjahren2469,98
nach 4 Verwendungsgruppenjahren2631,54
nach 6 Verwendungsgruppenjahren2793,15
nach 8 Verwendungsgruppenjahren2954,73
nach 10 Verwendungsgruppenjahren3116,32
nach 12 Verwendungsgruppenjahren3254,84
nach 15 Verwendungsgruppenjahren3508,77
 Verwendungsgruppenjahrmonatliches Mindestgrundgehalt
in Euro mit abgeschlossener Fachschule
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr2586,62
nach 2 Verwendungsgruppenjahren2586,62
nach 4 Verwendungsgruppenjahren2755,83
nach 6 Verwendungsgruppenjahren2925,03
nach 8 Verwendungsgruppenjahren3094,22
nach 10 Verwendungsgruppenjahren3263,45
nach 12 Verwendungsgruppenjahren3408,49
nach 15 Verwendungsgruppenjahren3674,45

Verwendungsgruppe MIII

Verwendungsgruppenjahr monatliches Mindestgrundgehalt
in Euro
Im 1. u. 2. Verwendungsgruppenjahr2841,27
nach 2 Verwendungsgruppenjahren2841,27
nach 4 Verwendungsgruppenjahren3027,16
nach 6 Verwendungsgruppenjahren3213,03
nach 8 Verwendungsgruppenjahren3398,93
nach 10 Verwendungsgruppenjahren3584,80
nach 12 Verwendungsgruppenjahren3744,11
nach 15 Verwendungsgruppenjahren4036,22

Lehrlinge

Die monatlichen Lehrlingseinkommen betragen

LehrjahrEuro
im 1. Lehrjahr   642,45
im 2. Lehrjahr   845,88
im 3. Lehrjahr1006,49
im 4. Lehrjahr1338,42

Übergangsbestimmungen zur Gehaltstabelle für die Verwendungsgruppen I - V und MI - MIII:

Für Angestellte, die am 1.1.2004 mindestens die Stufe "nach 12 VwGr.J" erreicht haben, gilt, solange das Dienstverhältnis bei demselben Arbeitgeber aufrecht bleibt, anstelle der Stufe "nach 15 VwGr.J" folgendes:

Wird nach dem 31.12.2004 die (bisherige) Stufe "nach 18 Vw.Gr.J" erreicht, erhöht sich der jeweilige monatliche KV-Mindestgrundgehalt "nach 12 VwGr.J"

in VwGr. I u. II ................. um € 180,-

in VwGr.III u. MI .............. um € 200,-

in VwGr. IV, MII u. MIII .... um € 220,-

in VwGr. V ....................... um € 240,-

Erreicht der durch die Übergangsbestimmungen festgelegte Grundgehalt nicht den in der jeweiligen Gehaltstabelle ausgewiesenen Grundgehalt, so ist jedenfalls der Gehalt laut aktueller Gehaltstabelle anzuwenden.


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