Gehaltsordnung Kinobetriebe Wien, Angestellte, gültig ab 1.4.2022

Gilt für:
Wien

Gehaltsordnung Angestellte Kinobetriebe 

abgeschlossen zwischen der Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien, 1020 Wien, Straße der Wiener Wirtschaft 1, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft GPA, Wirtschaftsbereich Glückspiel/Tourismus/Freizeit, 1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1

Valorisierung 1.4.2022

Für die Angestellten in den Wiener Kinobetrieben erfolgt, gemäß dem am 9.2.2021 abgeschlossenen Zusatzkollektivvertrag zum Kollektivvertrag für die Angestellten in den Lichtspieltheatern und Audiovisionsveranstaltungsbetrieben in Wien, mit Geltungsbeginn 1.4.2022 eine Anhebung der kollektivvertraglichen Mindestgehälter und der Zulagen um den durchschnittlichen VPI von April 2021 bis März 2022, das ist 3,9 %.

Es gelten somit folgende Sätze:

I. Gehaltstabelle

gültig ab 1. April 2022 BG I  BG II BG III BGIV
1. bis 3. Berufsjahr € 1.558,50 € 1.665,70 € 1.727,20 € 1.679,90
4. und 5. Berufsjahr € 1.558,50  € 1.769,30  € 1.823,20 € 1.679,90
6. und 7. Berufsjahr € 1.558,50  € 1.878,30  € 1.928,90  € 1.679,90
8. und 9. Berufsjahr € 1.558,50  € 1.878,30  € 2.033,60  € 1.679,90
10. Berufsjahr € 1.558,50  € 1.878,30  € 2.033,60  € 1.679,90
11. bis 15. Berufsjahr € 1.604,20  € 1.985,10  € 2.033,60 € 1.679,90
16. bis 19. Berufsjahr € 1.675,50  € 1.985,10  € 2.033,60 € 1.679,90
ab dem 20. Berufsjahr € 1.801,60  € 1.985,10  € 2.033,60 € 1.679,90

II. Fehlgeldentschädigung

Die Fehlgeldentschädigung gemäß Artikel XXIV Rahmenkollektiwertrag wird per 1. April 2022 um 3,9 % erhöht und beträgt € 37,85 bzw. in Kinocentern ab 2 Sälen € 44,61.

III. Kleiderpauschale

Die in Zahl XXV. Kleiderpauschale, Z. 3 erwähnten Beträge werden per 1. April 2022 um 3,9 % erhöht und lauten neu:

Jacke/Sakko: ................. € 57,35
Leibchen/Hemd: ............ € 34,41
Hose: .............................. € 28,67
Schuhe: .......................... € 34,41

IV. Weitere Anpassung

Entsprechend dem Abschluss der 'Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter/innen' (gültig ab 1.4.2019) wird folgender Punkt vereinbart:

Zum 1.12.2022 werden alle Werte der ab 1.4.2022 geltenden KV-Tabelle analog zur 'Lohnordnung Kinobetriebe Wien, Arbeiter /innen' (gültig ab 1.4.2019) um den durchschnittlichen VPI der vorangegangenen acht Monate (April 2022 bis November 2022) angepasst. Ebenso werden die Fehlgeldentschädigung und Kleiderpauschalen um diesen Prozentsatz wertangepasst.

Die Werte werden zeitnahe nach der Veröffentlichung des relevanten VPI unter den Sozialpartnern abgeglichen und verlautbart.

Fachgruppe Wien der Kino-, Kultur- und Vergnügungsbetriebe, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Wirtschaftskammer Wien,
1020 Wien, Straße der  Wiener  Wirtschaft 1

Fachgruppenobmann

Robert Keinrath

Fachgruppengeschäftsführerin

Mag. Johanna Fangl, LL.M.

Berufszweigvorsitzender Kinos

Mag. Christian Dörfler

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA

1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1

Vorsitzende

Barbara Teiber, MA

Bundesgeschäftsführer

Karl Dürtscher

Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft GPA
Wirtschaftsbereich Glücksspiel,  Tourismus, Freizeit

1030 Wien, Alfred-Dallinger-Platz 1

Vorsitzender

Manfred Schönbauer

Wirtschaftsbereichsseretär

Mag. Andreas Laaber