Information zum KV-Abschluss für Angestellte in der Informationstechnologie 2023

Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebnis im Überblick


1. Erhöhung der monatlichen Mindestgrundgehälter und Zulagen

Mindestgrundgehälter:

Die Mindestgrundgehälter werden rückwirkend mit 1.1.2023 wie folgt erhöht:

2023 ZT AT ST1 ST2 LT
Berufseinsteiger € 2.112  € 2.711
Einstiegsstufe € 1.950 € 2.223 € 2.854 € 3.551 € 4.640
Regelstufe € 2.144 € 2.753 € 3.455 € 4.032 € 5.303
Erfahrungsstufe € 2.665 € 3.333 € 3.910 € 4.761 € 5.935

Lehrlingsentschädigungen:

Die Lehrlingsentschädigungen werden rückwirkend mit 1.1.2023 wie folgt erhöht:

LehrjahrLehrlingsentschädigung in Euro
im 1. Lehrjahr: € 830,00
im 2. Lehrjahr: € 1.050,00
im 3. Lehrjahr: € 1.230,00
im 4. Lehrjahr: € 1.510,00

Zulagen:

Die kollektivvertraglichen Zulagen werden um 8,0 % erhöht und betragen somit rückwirkend ab 1.1.2023:

  • Schichtzulage pro Stunde (§ 6 Abs. 2): .............................. € 6,61
  • Rufbereitschaft (§ 7 Abs. 1):
    • Pauschale pro Stunde: ............................................... € 5,01
    • Weniger als 5 Stunden am Wochenende: .................. € 25,05
    • Zwischen 22 und 6 Uhr, aber weniger als 2 Stunden: € 10,02

2. Erhöhung der monatlichen IST-Gehälter

Die tatsächliche Gehaltssumme ist mit Wirkung spätestens zum 1.7.2023 um 7,7 % anzuheben, wobei unter Berücksichtigung der bisherigen IST-Ausnahmen der § 15 V. (4) und (5) IT-KV jeweils eine Mindesterhöhung von € 200 vorzunehmen ist.

3. Inkrafttreten

Der Kollektivvertrag tritt rückwirkend mit 1.1.2023 in Kraft.

Fragen und Antworten (FAQ) zum IT KV 2023

Wien, am 31.1.2023