Information zum Kollektivvertragsabschluss im Baunebengewerbe 2023

Gilt für:
Österreichweit

Am 20. Februar 2023 fanden die Kollektivvertragsverhandlungen der Verhandlungsgemeinschaft des Baunebengewerbes – Bundesinnung der Dachdecker, Glaser und Spengler, Bundesinnung der Hafner, Platten- und Fliesenleger und Keramiker, Bundesinnung der Maler und Tapezierer und Bundesinnung der Bauhilfsgewerbe – mit der Gewerkschaft Bau-Holz statt.

Hier finden Sie die Pressemitteilung zum KV-Abschluss 2023

Die wesentlichen Punkte des 2-Jahres-Abschlusses im Überblick:

Lohnrechtlicher Teil:

  • Die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die in den Kollektivverträgen angeführten Zulagen werden per 1. Mai 2023 für eine Laufzeit von 12 Monaten um 9,8 % erhöht.
  • Ab 1. Mai 2024 werden die kollektivvertraglichen Mindestlöhne, Lehrlingseinkommen, Lenkzeitvergütungen sowie die in den Kollektivverträgen angeführten Zulagen für eine Laufzeit von 12 Monaten um 0,4 % zuzüglich der prozentuellen Veränderung des VPI zum Vorjahr (Berechnungsbasis Durchschnitt Februar 2023 bis Jänner 2024) erhöht.
  • Gesamtlaufzeit: 2 Jahre bis 30. April 2025.

Rahmenrechtlicher Teil:

  • Das Taggeld bei täglicher Rückkehr erhöht sich ab 1. Mai 2023 auf 7,00 Euro, ab 1. Mai 2024 auf 7,70 Euro.
    Die Taggelder bei täglicher Rückkehr (kleines Taggeld bei einer Arbeitszeit von mehr als drei Stunden) in den Kollektivverträgen für das Steinarbeitergewerbe (ausgenommen Steinmetze), für Brunnenmeister, Grundbau- und Tiefbohrunternehmer sowie für das Pflasterergewerbe erhöhen sich ab 1. Mai 2023 auf 12,80 Euro, ab 1. Mai 2024 auf 14,10 Euro. Die Taggelder bei täglicher Rückkehr (mittleres Taggeld bei einer Arbeitszeit von mehr als acht Stunden) erhöhen sich in diesen Kollektivverträgen einmalig ab 1. Mai 2023 auf 19,30 Euro.
    Das Taggeld bei täglicher Rückkehr im Kollektivvertrag für das Tapezierergewerbe erhöht sich ab 1. Mai 2023 auf 8,95 Euro, ab 1. Mai 2024 auf 9,85 Euro.
    Es erfolgt eine Klarstellung, dass das Taggeld bei nicht täglicher Rückkehr kalendertäglich zusteht, also auch am letzten Tag der Dienstreise in voller Höhe.
  • Ab 1. Jänner 2024 beträgt der Urlaubszuschuss in den Kollektivverträgen für das Steinarbeitergewerbe (exklusive BUAK-Betriebe), für das Bauhilfsgewerbe (exklusive BUAK-Betriebe), für das Glasergewerbe, für das Bodenlegergewerbe (exklusive BUAK-Betriebe) sowie für das Hafner, Platten- und Fliesenlegergewerbe und Keramikergewerbe (exklusive BUAK-Betriebe) 4,33 Wochenlöhne.
    Der Urlaubszuschuss ist bei einem Verbrauch von mehr als einer Woche Urlaub zwei Wochen vor Urlaubsantritt fällig, jedoch spätestens mit dem Junilohn auszuzahlen.
  • Die Weihnachtsremuneration des Glasergewerbes in Vorarlberg beträgt für Arbeitnehmer, die mindestens 1 Jahr ununterbrochen im Betrieb beschäftigt sind, ab 1. Jänner 2024 3,4 Wochenlöhne, ab 1. Jänner 2025 3,8 Wochenlöhne und ab 1. Jänner 2026 4,33 Wochenlöhne.
    Das Weihnachtsgeld im Kollektivvertrag für das Steinarbeitergewerbe beträgt ab 1. Mai 2023 8,6 % des vom Beschäftigten im laufenden Kalenderjahr erzielten Jahresbruttoverdientes ohne Urlaubszuschuss, Weihnachtsgeld und Aufwandsentschädigungen.

Die neuen Lohntabellen folgen in Kürze.


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