Information zum KV-Abschluss 2023 für Angestellte in Information und Consulting

Gilt für:
Österreichweit

Das Verhandlungsergebnis im Überblick


Der Kollektivvertragsabschluss für die Angestellte in Information und Consulting konnte mit der GPA erzielt werden. Die Rahmenbedingungen waren heuer sehr schwierig, da die Erwartungshaltung der Arbeitnehmervertreter aufgrund der aktuellen Inflationswerte sehr hoch war. Am Ende konnten wir uns auf ein Gesamtpaket einigen, welches für beide Seiten noch vertretbar ist. Ausgangsbasis der Verhandlungen war die rollierende Inflation bei 7,5%

Die Eckpunkte:

1. Erhöhung der kollektivvertraglichen Mindestgrundgehälter um

  • VwGr I …. 14,0 % (VwGr-Jahr I und II werden auf € 1.800 erhöht)
  • VwGr II … 13,0 % (VwGr-Jahr I wird auf € 1.850 erhöht)
  • VwGr III …… 8,0 %
  • VwGr IV …… 8,0 %
  • VwGr V ……. 7,9 %
  • VwGr VI …… 7,5 %

2. Erhöhung der Lehrlingseinkommen auf nachfolgende Fixwerte

  • 1. Lehrjahr: EUR 850
  • 2. Lehrjahr: EUR 1.050
  • 3. Lehrjahr: EUR 1.300
  • 4. Lehrjahr: EUR 1.500

3. Sonstiges

  • Erhöhung Nachtarbeitszulage um 8 % auf EUR 2,26.
  • § 10 Z 2 betreffend Reiseaufwandsentschädigungen wird abgeändert, sodass künftig nachfolgende Eckpunkte eingeführt werden (EUR 26,40/24h; Zwölftelregelung; Anspruch auf Diäten, wenn die Dienstreise länger als drei Stunden andauert)
  • Die Meistergruppen werden aufgelöst und allfällig noch vorhandene Meister sind in das Verwendungsgruppenschema einzureihen.
  • Zur Evaluierung der Arbeitszeitregelungen wird im nächsten Jahr eine Arbeitsgruppe eingesetzt.

6. Geltungsbeginn:

Der Kollektivvertrag tritt mit 1.1.2023 in Kraft.

Die neuen Gehaltstabellen sowie der Kollektivvertragstext werden nach Abstimmung mit der Gewerkschaft im Laufe der nächsten Woche veröffentlicht werden.


Hinweis:
Bei dem Inhalt auf dieser Seite handelt es sich um eine Vorabinformation. Sämtliche Änderungen treten erst mit Unterzeichnung des Kollektivvertrags durch die Sozialpartner und entsprechender Hinterlegung beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) in Kraft.