Lohnordnung Bäcker, Arbeiter/innen, gültig ab 1.10.2021

Gilt für:
Österreichweit

Lohnvertrag

abgeschlossen zwischen der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe, Bundesverband der Bäcker, 1045 Wien, Wiedner Hauptstraße 63, und dem Österreichischen Gewerkschaftsbund, Gewerkschaft PRO-GE, Johann Böhm Platz 1, 1020 Wien.

I. Geltungsbereich 

(1) Dieser Lohnvertrag gilt: 

a) Räumlich: für das Gebiet der Republik Österreich 

b) Fachlich: für alle Betriebe, die dem Bundesverband der Bäcker (Berufsgruppe gemäß § 49 WKG) in der Bundesinnung der Lebensmittelgewerbe angehören 

c) Persönlich: für alle in diesen Betrieben beschäftigten Arbeiterinnen und Arbeiter einschließlich der gewerblichen Lehrlinge. 

(2) Dieser Lohnvertrag gilt nicht für die dem Angestelltengesetz unterliegenden Personen.

II. Mindestlöhne in Euro: gültig ab 1.10.2021

A. MitarbeiterInnen in der Produktion: 

Wöchentliche Abzüge
für Kost und Quartier:
Verwendungsgruppe:Monatslohn:Stundenlohn: 1/167 Kost: Quart.: Zus.:
1. Mischer/in, Ofenarbeiter/in 2.175,90 13,03 132,67 19,78 152,45
2. Vizemischer/in, Tafelarbeiter/in 1.980,92 11,86 123,60 19,78 143,38
3. Qualifizierte Arbeiter/in 1.784,90 10,69 105,19 18,31 123,50
4. Arbeiter/in nach Beendigung der Lehrzeit während der Dauer der gesetzlichen Behaltepflicht

1.556,40

9,32

80,97

17,23

98,20

5. Sonstige Arbeitnehmer/innen in der Produktion

1.560,94

9,35

96,14

17,01

113,15

B. MitarbeiterInnen außerhalb der Produktion:

        Wöchentliche Abzüge
für Kost und Quartier:
Verwendungsgruppe:Monatslohn:Stundenlohn:
1/167
Kost: Quart.: Zus.:
6. Ladner/in nach dem 1. Dienstjahr 1.604,79 9,61 97,30 17,17 114,47
7. Ladner/in im 1. Dienstjahr 1.556,48 9,32 95,34 16,45 111,79
8. Sonstige Arbeitnehmer/innen außerhalb der Produktion 1.557,28 9,33 97,32 16,91 114,23
9. Kraftfahrer/in 1.975,74 11,83 123,60 19,78 143,38
10. Brot- und Gebäckausführer/in 1.784,90 10,69 105,19 18,31 123,50

III. Lehrlingseinkommen in Euro: gültig ab 1.10.2021

Lehrjahr     Monat: Stundenlohn: 1/167 Nachtzuschlag je Stunde: wöchentliche Abzüge
für Kost und Quartier:
Im 1. Lehrjahr: 527,85 3,16 1,58 34,44
Im 2. Lehrjahr: 670,20 4,01 2,01 44,32
Im 3. Lehrjahr: 951,78 5,70 2,85 63,92
Im 4. Lehrjahr*) 1.044,26 6,25 3,13 65,62

*) bei Doppellehre alle 4 Jahre im selben Betrieb Bäcker/Konditor

IV. Teilungsfaktor:

Der in Punkt 28 des Rahmenkollektivvertrages für Arbeiter im österreichischen Bäckergewerbe vom 1. Oktober 1996 festgelegte Teiler von 167 ist auf alle stundenabhängigen Zulagen und Zuschläge anzuwenden.

V. Erschwerniszulage:

Arbeitnehmer/innen, die von der/vom Arbeitgeberin/Arbeitgeber mit der Beschickung und Entleerung begehbarer Tiefkühlanlagen bestimmt und hiebei unmittelbar beschäftigt sind, erhalten eine Erschwerniszulage, wenn diese Beschäftigung innerhalb eines Arbeitstages mehr als 2 ½ Stunden beträgt.
Die Höhe der Erschwerniszulage beträgt wöchentlich € 25,57 bzw. täglich € 4,43.

VI. Taggeld:

KraftfahrerInnen, die auf Anordnung der/des Arbeitgeberin/Arbeitgebers mindestens 5 Stunden vom Betrieb abwesend sind, erhalten ein Taggeld in der Höhe von € 12,27, wenn die Auslieferung mit Fahrzeugen erfolgt, für die die Führerscheinklasse C erforderlich ist.

VII. Begünstigungsklausel:

Die Veränderung der Lohntafel darf nicht zum Anlass genommen werden, bestehende Lohnvereinbarungen zu verschlechtern.

VIII. Geltungsbeginn:

Dieser Lohnvertrag tritt in Kraft mit 1. Oktober 2021.


Wien, am 1. Oktober 2021

BUNDESINNUNG DER LEBENSMITTELGEWERBE

Bundesinnungsmeister:

KommR Willibald Mandl

Innungsmeister:

KommR Josef Schrott

Bundesinnungsgeschäftsführerin:

DI Anka Lorencz


ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND
GEWERKSCHAFT PRO-GE

Bundesvorsitzender:

Rainer Wimmer

Bundessekretär:

Peter Schleinbach

Sekretär:

Erwin A. Kinslechner