Lohnordnung Kinobetriebe Steiermark, Arbeiter/innen, gültig ab 1.1.2018

Gilt für:
Steiermark

Zusatzkollektivvertrag KinoarbeiterInnen, Lohnordnungen 2018 

A. Kollektivvertrags-Löhne

Ab 1.1.2018 erhalten die KinoarbeiterInnen unter Zugrundelegung einer wöchentlichen Arbeitszeit von 40 Stunden (das sind 173 Stunden im Monat) folgende Bruttomindestlöhne:

 Monatslohn:Stundenlohn:
1.FilmvorführerIn (mindestens 4 Säle)€ 1.620,40€ 9,37
2.FilmvorführerIn (bis zu 3 Säle)€ 1.353,96€ 7,83
3. KassierIn€ 1.259,71€ 7,28
4.BilleteurIn€ 1.232,52€ 7,13
5.BedienerIn€ 1.232,52 € 7,13

B. Überzahlungen

Überzahlungen und Zulagen über den Kollektivvertrag hinaus bleiben in der gleichen Höhe, in der sie vor Wirksamkeit dieses Vertrages bezahlt wurden aufrecht und sind zu den angeführten Kollektivvertragslöhnen hinzu zu rechnen.

C. Geltungsdauer

Dieser Zusatzkollektivvertrag gilt bis 31. Dezember 2018.


Graz, im November 2017