Lohnordnung Textilindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2019

Gilt für:
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien

Lohntarif für die Textilindustrie

   (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)
                     gültig ab 1.4.2019


Lohngruppe                                                                              €/Monat

A ................................................................................... 1.500,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung 

B ................................................................................... 1.530,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung 

C ................................................................................... 1.561,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen 

D ................................................................................... 1.592,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern 

E ................................................................................... 1.623,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist 

F ................................................................................ 1.658,00
SpitzenfacharbeiterInnen

Lehrlingsentschädigung 

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.4.2019:

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Bei 2-jähriger Lehrzeit:
 Tabelle ITabelle II Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr676,00829,00im 1. Lehrjahr676,00829,00
im 2. Lehrjahr823,001.093,00im 2. Lehrjahr921,001.194,00
im 3. Lehrjahr1.047,001.351,00   
im 4. Lehrjahr1.287,001.559,00   

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.