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Lohnordnung Textilindustrie, Arbeiter/innen, gültig ab 1.6.2020

Archiviert - nicht mehr gültig!
Gilt für
Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Wien

Lohntarif für die Textilindustrie

   (ausgenommen Tirol und Vorarlberg)
                     gültig ab 1.6.2020

LohngruppeEuro/Monat
ATätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung1.524,00
BTätigkeiten mit kurzer  Zweckausbildung1.554,00
CTätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen1.586,00
DTätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern1.617,00
EFacharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist1.649,00
FSpitzenfacharbeiterInnen1.685,00

Lehrlingsentschädigung 

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.6.2020:

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Bei 2-jähriger Lehrzeit:
  Tabelle I Tabelle II   Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr 687,00 843,00 im 1. Lehrjahr 687,00 843,00
im 2. Lehrjahr 837,00 1.111,00 im 2. Lehrjahr 936,00 1.214,00
im 3. Lehrjahr 1.064,00 1.373,00      
im 4. Lehrjahr 1.308,00 1.584,00      

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.