Lohnordnung Textilindustrie Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.12.2018

Gilt für:
Vorarlberg

Lohntarif für die Textilindustrie Vorarlberg


gültig ab 1.12.2018

Lohngruppe €/Monat
A ....................................................................  1.500,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B ....................................................................  1.573,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C ....................................................................  1.643,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D ....................................................................  1.730,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E ....................................................................  1.867,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F ....................................................................  2.162,00
SpitzenfacharbeiterInnen

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.4.2018:

Bei 3- bzw. 4-jähriger Lehrzeit in €: Tabelle I Tabelle II
im 1. Lehrjahr 626,00 779,00
im 2. Lehrjahr 773,00 1.043,00
im 3. Lehrjahr 997,00 1.301,00
im 4. Lehrjahr 1.237,00 1.509,00
Bei 2-jähriger Lehrzeit pro Monat in €:Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr626,00779,00
im 2. Lehrjahr871,001.144,00

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach dem 1.4.2018, nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.