Lohnordnung Textilindustrie Vorarlberg, Arbeiter/innen, gültig ab 1.4.2019

Gilt für:
Vorarlberg


Hinweis:
Die Lohntabelle ist seit 1.12.2018 gültig. Die Lehrlingsentschädigungen sind ab 1.4.2019 gültig.

Lohntarif für die Textilindustrie Vorarlberg

                              gültig ab 1.12.2018



Lohngruppe€/Monat
A .................................................................... 1.500,00
Tätigkeiten einfacher Art, auch mit kurzer Einarbeitung und Einweisung
B .................................................................... 1.573,00
Tätigkeiten mit kurzer Zweckausbildung
C .................................................................... 1.643,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung und Fachkenntnissen
D .................................................................... 1.730,00
Tätigkeiten mit längerer Zweckausbildung, die entsprechende Fachkenntnisse, selbständige Ausführung sowie Verantwortung erfordern
E .................................................................... 1.867,00
Facharbeiter/innen oder Arbeitnehmer/innen, die Tätigkeiten ausüben, für die typischerweise der Abschluss einer einschlägigen Berufsausbildung erforderlich ist
F .................................................................... 2.162,00
SpitzenfacharbeiterInnen

Lehrlingsentschädigung

Die Lehrlingsentschädigung beträgt ab 1.4.2019:

Bei 4-jähriger Lehrzeit in Euro:Bei 2-jähriger Lehrzeit:
 Tabelle ITabelle II Tabelle ITabelle II
im 1. Lehrjahr   676,00   829,00im 1. Lehrjahr676,00   829,00
im 2. Lehrjahr   823,001.093,00im 2. Lehrjahr921,001.194,00
im 3. Lehrjahr1.047,001.351,00   
im 4. Lehrjahr1.287,001.559,00   

Die Tabelle II gilt für Lehrlinge, deren Lehrverhältnis nach Vollendung des 18. Lebensjahres oder nach bestandener Reifeprüfung beginnt.