Information zum KV-Abschluss 2021 für Angestellte in Spedition und Logistik

Gilt für:
Österreichweit

Die gegenwärtige Corona-Pandemie hat auch in der Speditionsbranche tiefe Spuren hinterlassen und stellt die Branche nach wie vor vor große Herausforderungen. Trotz anhaltender Krise konnte für die Speditionsbranche bei den diesjährigen Kollektivvertragsverhandlungen ein maßvoller und sozial verträglicher Abschluss erzielt werden, der auch die Wertschätzung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Speditionsunternehmen unterstreicht.

Gehaltsrechtlich lautet der KV-Abschluss wie folgt:

Sämtliche kollektivvertraglichen Gehälter und Lehrlingseinkommen werden ab 1.4.2021 um 1,55% (gerundet auf die nächsten 10 Cent) erhöht.

Hinsichtlich der Überzahlungen gilt:

Am 1.4.2021 sind die am 31.3.2021 bestehenden Ist-Gehälter um jenen Eurobetrag zu erhöhen, um den der jeweilige kollektivvertragliche Mindestsatz ab 1.4.2021 angehoben wird. (für Teilzeitbeschäftigte aliquot). Die aktuellen Gehaltstabellen sind in Kürze online verfügbar bzw. dann auch im Kollektivvertrag abgebildet.

Änderungen in den rahmenrechtlichen Bestimmungen:

1. Änderungen im Anhang 1 des Kollektivvertrags mit Wirksamkeit ab 1.4.2021

Anpassung und Neuaufnahme von Tätigkeitsbeispielen für die jeweiligen Beschäftigungsgruppen

2. Änderungen im Kriteriensystem mit Wirksamkeit ab 1.9.2021

Alle Änderungen gelten ab 1. September 2021.Der Fachverband stellt spätestens ab Anfang Juni 2021 eine Informationsbroschüre für die Mitgliedsbetriebe online zur Verfügung, um die sachgemäße Anwendung des Kollektivvertrages zu unterstützen.

  • Kriterium 2: Nunmehr sind zwei, statt bisher drei Verbesserungsvorschläge zur Erfüllung des Kriteriums erforderlich. Bei Ablehnung eines Vorschlages ist auf Verlangen des AN eine schriftliche Begründung vorzulegen.
  • Kriterium 3: u.a. Aufnahme „Erstellung von Schulungsunterlagen“ und „Onboarding (aktive Begleitung des Einschulungsprozesses bzw. der Integration ins Unternehmen)“ und damit einhergehende Änderung (Erhöhung) des erforderlichen Volumens an Arbeitsstunden zur Erfüllung des Kriteriums
  • Kriterium 6: Aufnahme der Funktion des „Gesundheitsbeauftragten gem. Netzwerk der betriebl. Gesundheitsförderung in der ÖGK“ und des „Luftsicherheitsbeauftragten gem. DVO(EU) 2015/1998 Nummer 6.3.1.3.“
  • Kriterium 7: Änderung des Zielstrahls auf 25%-Schritte
  • Kriterium 8: Änderung des Zielstrahls auf 25%-Schritte
  • Kriterium 9: nähere Definition der Organisationseinheit. Erfassung wiederholter Vertretungen – Erfüllung des Kriteriums bei wiederholter Vertretung ab 30 Tagen, Nachweis durch AN zu erbringen und Gegenzeichnung durch AG erforderlich
  • Kriterium 10: Aufnahme Bildungsmaßnahmen auf Initiative und Kosten des AN. Die innerhalb des eigenen Betriebes erfolgreich abgeschlossene Lehrabschlussprüfung in der Doppellehre Speditionskaufmann und Speditionslogistiker führt zu Erfüllung des Kriteriums 10.

3. Erweiterung der Ausnahme von der Feiertagsruhe, wirksam ab 1.4.2021

Die Ausnahmebestimmung wird um „Tätigkeiten im Kundendienst und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Onlinehandels und Paketdienstes“ - soweit die damit zusammenhängenden Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich sind- erweitert.

4. Arbeiten am Samstag Nachmittag ab 1.4.2021

An Samstagen zwischen 13 Uhr und 18 Uhr sind nunmehr folgende Arbeiten- zusätzlich zu den bisherigen gesetzlichen Ausnahmen- zulässig:
Auftragsabwicklung (Auftragsübernahme, Bearbeitung und Freigabe), Tätigkeiten im Kundendienst und Aufsichtstätigkeiten im Rahmen des Onlinehandels, soweit die damit zusammenhängenden Tätigkeiten für die Aufrechterhaltung des Betriebes erforderlich sind.

5. Wortstreichung in § 16 D

Für die Einreihung des Angestellten in eine Beschäftigungsgruppe ist ausschließlich die Art seiner fachlichen/leitenden Tätigkeit, gemäß § 16 C, maßgebend. Die in Anhang 1 angeführten Tätigkeiten stellen lediglich Beispiele zur besseren Orientierung in der betrieblichen Praxis dar.


Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1.4.2021 in Kraft und wird für die Dauer von 12 Monaten abgeschlossen.

Der überarbeitete KV-Text wird mit der Gewerkschaft noch abgestimmt und steht danach online unter http://wko.at/spediteure zur Verfügung. In gedruckter Form ist er über https://webshop.wko.at/ bestellbar.