E-Zustellung der Grundumlagenvorschreibung und Grundumlagen eService
E-Zustellung der Grundumlagenvorschreibung
Seit 1.1.2020 gilt laut E-Government-Gesetz das "Recht auf elektronischen Verkehr". Der elektronische Verkehr umfasst auch die elektronische Zustellung (E-Zustellung). Die WKO Niederösterreich setzt diese gesetzlichen Bestimmungen um. Es werden daher heuer die Grundumlagenvorschreibungen (auch) über das Unternehmensserviceportal "e-zugestellt"
Grundumlagen eService
Auf Mein WKO können Grundumlagen-dokumente (Dokumentenhistorie) eingesehen oder auch die Bemessungskriterie für die Berechnung der Grundumlage (Erhebungsbogen) eingegeben und digital übermittelt werden.