Raumordnung Bezirk Amstetten
Aktuelles über diverse Änderungen
Nachstehende Gemeinden beabsichtigen, das örtliche Raumordnungsprogramm abzuändern. Die Entwürfe liegen in den jeweiligen Gemeindeämtern zur allgemeinen Einsichtnahme auf. Jedermann ist berechtigt, innerhalb der Auflegungsfrist zur vorgesehenen Abänderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes schriftlich Stellung zu nehmen.
Gemeinde
Auflagefrist
Biberbach
bis 17.08.2023
Ernsthofen
bis 23.08.2023
Allhartsberg
bis 29.08.2023
Waidhofen/Ybbs
bis 07.09.2023
Ennsdorf
bis 12.09.2023
Haidershofen
bis 20.09.2023