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Sichern Sie sich rechtzeitig Ihre Lehrbetriebsförderung

Reichen Sie Ihren Antrag auf Basisförderung zeitgerecht ein!

Lehrbetriebsförderung
© Magele Picture | stock.adobe.com

Im ersten Quartal des Jahres beenden wieder viele Lehrlinge ihre Lehrzeit – meist Lehrlinge, deren Lehrverhältnis 3,5 Jahre dauert. Damit ist für die betroffenen Lehrbetriebe auch der Anspruch auf Basisförderung für das letzte halbe Jahr der Lehrzeit – immerhin ½ Lehrlingseinkommen - gegeben. 

Die Basisförderanträge können Sie über das LOS lehre-fördern Online-Service der WKÖ abrufen. Sollten Sie noch nie im Online-Service der WKÖ LOS tätig geworden sein, werden Ihnen die vorausgefüllten Basisförderanträge per Post übermittelt. Ist der Förderantrag vier Wochen nach Lehrjahreswechsel bzw. Lehrzeitende noch nicht bei Ihnen eingelangt, nehmen Sie bitte mit den Beraterinnen und Beratern von Lehre.fördern der WKOÖ Kontakt auf. Förderanträge, welche später als drei Monate nach Lehrjahreswechsel oder Lehrzeitende bei Wirtschaftskammer OÖ einlangen, dürfen aufgrund bundesweit vorgegebener Förderbedingungen leider nicht ausbezahlt werden. 

Tipp!

Die Förderung wird rasch ausbezahlt, wenn der Förderantrag vollständig  ausgefüllt ist – das gilt für den korrekten Wortlaut des angewandten Kollektivvertrages genauso wie die genaue Angabe des Bruttolehrlingseinkommens (es gilt die im letzten vollen Monat vor dem Lehrjahrwechsel bzw. Lehrzeitende bezahlte Bruttolehrlingseinkommen) und die Angabe Ihrer Kontonummer im IBAN- Format. 

Wussten Sie schon: 

  • 2022 hat Ihre WKOÖ an oö. Lehrbetriebe über 53 Millionen Euro an Unterstützungsleistungen wie Basisförderung, Zusatzausbildungen von Lehrlingen, Auslandspraktika, Förderunterricht bei Lernschwächen, Vorbereitungskursen zur Lehrabschlussprüfung, Weiterbildung der Ausbilder ausbezahlt. 57.636 Förderansuchen wurden positiv erledigt.
     
  •  Die Wirtschaftskammer OÖ bietet Ihnen individuelle, kostenlose Beratung rund um die Lehre. Bei Fragen zu Lehrlingssuche, Lehrbetriebsförderung, Ausbildungsplanung, Berufsausbildungsgesetz, Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz usw. stehen Ihnen erfahrene Berater mit Rat und Tat zur Seite – individuell und kostenlos direkt vor Ort in Ihrem Betrieb. Fordern Sie weiterführende Informationen oder einfach gleich Ihr kostenloses Beratungsgespräch an.