Ein junger Mechatroniker überwacht Werte an einem Computerbildschirm. Im Vordergrund weitere Bildschirme mit Zahlenkolonnen
© Christian Vorhofer | WKO

Änderung der CAS-Nummer des Grundstoffs Chitosanhydrochlorid

Durchführungsbeschluss (EU) 2021/1446

Lesedauer: 1 Minute

In der Spalte „gebräuchliche Bezeichnung und Kennnummern“ ist die „Chitosanhydrochlorid CAS-Nr.: 9012-76-4“ aufgeführt. Tatsächlich ist die CAS-Nummer 9012-76-4 dem Stoff Chitosan zugewiesen, während Chitosanhydrochlorid die CAS-Nummer 70694-72-3 hat.  

Die Berichtigung der Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 540/2011 und (EU) Nr. 563/2014 hinsichtlich der CAS-Nummer wurde am 06. September 2021 im Amtsblatt der Europäischen Union kundgemacht und tritt unmittelbar in Kraft. 

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Stand: 06.09.2021

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