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Rechtliches

Grundlagen, Verordnungen, Bekanntgaben und Umlageninfos – Wirtschaftskammer Steiermark

Inhalt



Wirtschaftskammergesetz

Die rechtliche Existenz der Kammern der gewerblichen Wirtschaft in Österreich beruht auf dem Wirtschaftskammergesetz (WKG Stammfassung – BGBl. I Nr. 103/1998).

Das Wirtschaftskammergesetz regelt insbesondere:

  • den Tätigkeitsbereich der Wirtschaftskammern (Zuständigkeit, Aufgaben),
  • welche Organe die Aufgaben der Kammern zu erfüllen haben,
  • die Pflichten und Rechte dieser Organe,
  • die Gliederung der gesamten WKO, deren Rechnungswesen, die Finanzierung, etc.

Die im Wirtschaftskammergesetz enthaltenen Bestimmungen sind vielfach grundsätzlicher Natur. Zur näheren Ausgestaltung dieser Normen hat das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich einige Satzungen (vergleichbar mit Verordnungen) erlassen:

Fachorganisationsordnung

Sie befasst sich mit der Rechtsstellung der Fachgruppen und Fachverbände und bestimmt im Wesentlichen deren Aufgaben näher. Sie enthält in einem Anhang ein Verzeichnis der Fachverbände und der Bereich der einzelnen Landeskammern möglichen Fachgruppen (Fachgruppenkatalog).

Umlagenordnung und weitere Informationen zu den Umlagen

Die Umlagenordnung regelt die Frage, welche Beiträge und Gebühren von den Kammermitgliedern zur Deckung des Aufwandes der Kammerorganisationen zu leisten sind.

Wirtschaftskammer-Wahlordnung

Sie regelt den Ablauf der für die Neubesetzung sämtlicher Organe der Kammerorganisation notwendigen Wahlgänge.

Als weitere Quelle des Organisationsrechtes sind zu nennen:



Ankündigung und Tagesordnungen der Fachgruppentagungen



Kundmachungen der WKÖ und der WKO Steiermark



Weitere Informationen/Offenlegungen/Hinweisgebersystem

Bekanntgabe nach dem LobbyG

Offenlegung Funktionsentschädigung, Rechnungsabschluss, Voranschlag, Wählergruppen-Förderung

Rechnungshofberichte

Verifizierung Amtssignatur

Hinweisgeber:innen System der Wirtschaftskammer Steiermark

Stand: