Rechtliches
Grundlagen, Verordnungen, Bekanntgaben und Umlageninfos – Wirtschaftskammer Steiermark
Inhalt
- Wirtschaftskammergesetz
- Ankündigung sowie Tagesordnungen der Fachgruppentagungen
- Kundmachungen der WKÖ und der WKO Steiermark
- Weitere Informationen/Offenlegungen
Wirtschaftskammergesetz
Die rechtliche Existenz der Kammern der gewerblichen Wirtschaft in Österreich beruht auf dem Wirtschaftskammergesetz (WKG Stammfassung – BGBl. I Nr. 103/1998).
Das Wirtschaftskammergesetz regelt insbesondere:
- den Tätigkeitsbereich der Wirtschaftskammern (Zuständigkeit, Aufgaben),
- welche Organe die Aufgaben der Kammern zu erfüllen haben,
- die Pflichten und Rechte dieser Organe,
- die Gliederung der gesamten WKO, deren Rechnungswesen, die Finanzierung, etc.
Die im Wirtschaftskammergesetz enthaltenen Bestimmungen sind vielfach grundsätzlicher Natur. Zur näheren Ausgestaltung dieser Normen hat das Erweiterte Präsidium der Wirtschaftskammer Österreich einige Satzungen (vergleichbar mit Verordnungen) erlassen:
Fachorganisationsordnung
Sie befasst sich mit der Rechtsstellung der Fachgruppen und Fachverbände und bestimmt im Wesentlichen deren Aufgaben näher. Sie enthält in einem Anhang ein Verzeichnis der Fachverbände und der Bereich der einzelnen Landeskammern möglichen Fachgruppen (Fachgruppenkatalog).
Umlagenordnung und weitere Informationen zu den Umlagen
Die Umlagenordnung regelt die Frage, welche Beiträge und Gebühren von den Kammermitgliedern zur Deckung des Aufwandes der Kammerorganisationen zu leisten sind.
- Die Umlagenordnung
- Kammerumlage 1, Kammerumlage 2, Grundumlage - Detailinfos
- Kammerumlagen - FAQ
- Kammerumlagen-Beschlüsse gem. § 122 Abs. 4, 5 und 10 WKG (seit 1995)
- Kammerumlagen-Hebesätze und Schwellenwerte (seit 1995)
- Grundumlagenverzeichnisse Steiermark
- Grundumlagen-Beschlüsse im Bereich der Landeskammern (seit 2007)
Wirtschaftskammer-Wahlordnung
Sie regelt den Ablauf der für die Neubesetzung sämtlicher Organe der Kammerorganisation notwendigen Wahlgänge.