
Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen
Möglichkeit zur Stellungnahme
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Aktuelle Begutachtungsverfahren
Entwurf Holzbau-Meister-Befähigungsprüfungsordnung
Novelle Holzbau-Meister-Befähigungsprüfungsordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung
Gemäß § 24 und § 352a Abs. 2 GewO 1994 hat die Wirtschaftskammer Österreich den Prüfungsstoff für die nach § 18 Abs. 1 GewO 1994 abzulegende Befähigungsprüfung sowie nähere Bestimmungen betreffend Beisitzer, Anforderungen an diese und Kostentragung durch Verordnung festzulegen. Die Befähigungsprüfung muss den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs 1 GewO 1994 entsprechen.
In der Prüfungsordnung sollen die Beschreibungen der nachzuweisenden Lernergebnisse auf die Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens gemäß dem Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016, Bezug nehmen. Diesen gesetzlichen Anforderungen wird mit der Novelle der Verordnung Rechnung getragen.
Nachstehend finden Sie die Novelle samt Erläuterungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung.
- Entwurf
- Erläuterungen
- Verhältnismäßigkeitsprüfung
- Frist für die Stellungnahme: 6.11.2023
- Stellungnahmen ausschließlich per Mail an rp@wko.at.
Stand: 09.10.2023