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Eine Person mit weißer Bluse steht in einem Lokal und notiert etwas auf einem Klemmbrett. Hinter der Person sind mehrere Sitzgruppen mit Tischen und Sesseln
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Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen

Möglichkeit zur Stellungnahme

Lesedauer: 1 Minute

29.05.2026

Aktuelle Begutachtungsverfahren


Gastgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung

Novelle Gastgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung

Gemäß § 24 und § 352a Abs. 2 GewO 1994 hat die Wirtschaftskammer Österreich den Prüfungsstoff für die nach § 18 Abs. 1 GewO 1994 abzulegende Befähigungsprüfung sowie nähere Bestimmungen betreffend Beisitzer, Anforderungen an diese und Kostentragung durch Verordnung festzulegen. Die Befähigungsprüfung muss den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs 1 GewO 1994 entsprechen.  

In der Prüfungsordnung sollen die Beschreibungen der nachzuweisenden Lernergebnisse auf die Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens gemäß dem Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016, Bezug nehmen. Diesen gesetzlichen Anforderungen wird mit der Neufassung der Verordnung Rechnung getragen. Nachstehend finden Sie die Novelle samt Erläuterungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung.

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