Blick von unten auf eine Person mit blauem T-Shirt, die auf Leiter steht und zwischen Holzbalken hervorlugt
© Christian Vorhofer | WKO

Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen

Möglichkeit zur Stellungnahme

Lesedauer: 1 Minute

Aktuelle Begutachtungsverfahren


Entwurf Holzbau-Meister-Befähigungsprüfungsordnung

Novelle Holzbau-Meister-Befähigungsprüfungsordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung

Gemäß § 24 und § 352a Abs. 2 GewO 1994 hat die Wirtschaftskammer Österreich den Prüfungsstoff für die nach § 18 Abs. 1 GewO 1994 abzulegende Befähigungsprüfung sowie nähere Bestimmungen betreffend Beisitzer, Anforderungen an diese und Kostentragung durch Verordnung festzulegen. Die Befähigungsprüfung muss den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs 1 GewO 1994 entsprechen.

In der Prüfungsordnung sollen die Beschreibungen der nachzuweisenden Lernergebnisse auf die Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens gemäß dem Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016, Bezug nehmen. Diesen gesetzlichen Anforderungen wird mit der Novelle der Verordnung Rechnung getragen.

Nachstehend finden Sie die Novelle samt Erläuterungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung.



Stand: 09.10.2023

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Verordnungen gemäß §§ 21 und 22 Gewerbeordnung 1994 ​
    Weiterlesen
  • Nahaufnahme eines gelben Ordners, der auf einem weißen Tisch liegt. Auf der Seite des Ordners steht Verordnung. Vor dem Ordner sind bedruckte Zettel, ein Stift und ein Taschenrechner
    Verordnungen (Satzungen) auf der Grundlage des Wirtschaftskammergesetzes 1998
    Weiterlesen