Zum Inhalt springen
Eine Person mit weißer Bluse steht in einem Lokal und notiert etwas auf einem Klemmbrett. Hinter der Person sind mehrere Sitzgruppen mit Tischen und Sesseln
© WavebreakMediaMicro| stock.adobe.com

Begutachtungsverfahren betreffend Befähigungsprüfungsordnungen

Möglichkeit zur Stellungnahme

Lesedauer: 1 Minute

Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden. Erneut versuchen
0:00
0:00
29.05.2026

Aktuelle Begutachtungsverfahren


Gastgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung

Novelle Gastgewerbe-Befähigungsprüfungsordnung; Verhältnismäßigkeitsprüfung

Gemäß § 24 und § 352a Abs. 2 GewO 1994 hat die Wirtschaftskammer Österreich den Prüfungsstoff für die nach § 18 Abs. 1 GewO 1994 abzulegende Befähigungsprüfung sowie nähere Bestimmungen betreffend Beisitzer, Anforderungen an diese und Kostentragung durch Verordnung festzulegen. Die Befähigungsprüfung muss den Qualifikationsanforderungen gemäß § 20 Abs 1 GewO 1994 entsprechen.  

In der Prüfungsordnung sollen die Beschreibungen der nachzuweisenden Lernergebnisse auf die Deskriptoren des Nationalen Qualifikationsrahmens gemäß dem Anhang 1 des NQR-Gesetzes, BGBl. I Nr. 14/2016, Bezug nehmen. Diesen gesetzlichen Anforderungen wird mit der Neufassung der Verordnung Rechnung getragen. Nachstehend finden Sie die Novelle samt Erläuterungen und Verhältnismäßigkeitsprüfung.

Weitere interessante Artikel
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Kammerumlagen-Beschlüsse gem. § 122 Abs. 4, 5 und 10 WKG seit 1.1.1995
    Weiterlesen
  • Default Veranstaltungsbild Artikelseite mit grafischen Elementen
    Verordnungen gemäß §§ 21 und 22 Gewerbeordnung 1994 ​
    Weiterlesen