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Mehrere Mikrofone stehen auf einem Besprechungstisch
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Fachgruppentagungen 2025

Ankündigung sowie Tagesordnungen der steirischen Fachgruppentagungen 2025

Lesedauer: 4 Minuten

25.08.2025


Die Fachgruppentagungen für 2025 werden auf dieser Seite im Laufe des Jahres bekanntgegeben.

Hinweis
 Wer kann an der Fachgruppentagung teilnehmen?
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Fachgruppe/der Landesinnung/des Landesgremiums - bei juristischen Personen (zB GmbH, AG, Verein, etc.) ein bevollmächtigter Vertreter (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist). Einzelunternehmer:innen können sich nicht vertreten lassen.
 
Wie kann ich einen Tagesordnungspunkt für die Fachgruppentagung einbringen?
Anträge auf Aufnahme eines Verhandlungsgegenstandes in die Tagesordnung müssen bei einer Sitzung der Fachgruppentagung schriftlich und mit einer entsprechenden Begründung mindestens drei Wochen vor dieser Sitzung bei der zuständigen Geschäftsstelle eingelangt sein. Dieses Recht kommt jedem stimmberechtigten Mitglied der Fachgruppentagung zu (§ 26 Abs 3 und 4 GO).
 
Wie kann ich mich zu einer geplanten Grundumlagenerhöhung äußern?
Sieht die Einladung zur Fachgruppentagung eine Erhöhung der Grundumlage vor, steht es jedem Mitglied der jeweiligen Fachgruppe offen, seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung binnen einer Frist von mindestens einer Woche bei der Geschäftsstelle der Fachgruppe zu äußern (§ 61 Abs 2 WKG und § 27 Abs 2 GO).

Stand: Februar 2025




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