Arbeitszeiten für Jugendliche: Was ist erlaubt?

Für die Beschäftigung von Jugendlichen unter 18 Jahren gelten besondere Schutzbestimmungen, die im Kinder- und Jugendbeschäftigungsgesetz (KJBG) geregelt sind.

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Wie lange dürfen Jugendliche bis 18 arbeiten?

Die Normalarbeitszeit für Jugendliche beträgt 8 Stunden täglich sowie 40 Stunden wöchentlich.
Die Tagesarbeitzeit von 8 Stunden darf in Zusammenhang mit einer verlängerten Wochenfreizeit auf bis zu 9 Stunden ausgeweitet werden. Eine Tagesarbeitszeit über 9 Stunden ist nicht erlaubt.
Eine Verlängerung der Wochenarbeitszeit auf bis zu 45 Stunden ist ebenfalls erlaubt, wenn innerhalb eines mehrwöchigen Durchrechnungszeitraumes die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden nicht übersteigt. Die Durchrechnung ist jedoch nur zulässig, wenn

  • der Kollektivvertrag eine solche Durchrechnung zulässt,
  • für vergleichbare erwachsene Arbeitnehmer des Betriebes eine solche Arbeitszeiteinteilung besteht
  • und eine abweichende Arbeitszeiteinteilung für Jugendliche dem Arbeitgeber nicht zugemutet werden kann.

Wann darf länger gearbeitet werden?

Werden Jugendliche zu Vor- und Abschlussarbeiten herangezogen, so ist die auf diese Arbeiten entfallende Zeit grundsätzlich durch frühere Beendigung bzw. späteren Beginn der eigentlichen Betriebsarbeit auszugleichen. Der Ausgleich ist möglichst in der gleichen, spätestens jedoch in der folgenden Kalenderwoche durchzuführen.  

  • Bei Jugendlichen über 16 Jahre darf die Arbeitszeit in den folgenden Fällen um eine halbe Stunde pro Tag ausgedehnt werden („Überstunden“);
  • Reinigung und Instandhaltung, wenn sich diese Arbeiten nicht ohne Störung des Betriebes durchführen lassen;
  • Arbeiten, von denen die Wiederaufnahme oder Aufrechterhaltung des Betriebes abhängt;
  • abschließende Kundenbedienung und damit zusammenhängende Aufräumungsarbeiten;


Diese Vor- und Abschlussarbeiten sind mit einem 50%-igen Zuschlag auf den Normallohn (Lehrlingseinkommen) zu bezahlen, sofern der jeweilige Kollektivvertrag nicht eine andere Regelung vorsieht (z. B. im Handel).

Die tägliche Arbeitszeit darf aber keinesfalls mehr als 9,5 Stunden betragen. In einer Woche dürfen diese Mehrarbeitsleistungen 3 Stunden nicht überschreiten.

Wann darf nicht gearbeitet werden?

Beträgt die Gesamtdauer der Tagesarbeitszeit mehr als 4,5 Stunden, so ist die Arbeitszeit durch eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde zu unterbrechen.

Nach Beendigung der täglichen Arbeitzeit ist Jugendlichen unter 15 Jahren eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 14 Stunden innerhalb von 24 Stunden nach Arbeitsbeginn zu gewähren. Jugendliche zwischen vollendetem 15. und vollendetem 18. Lebensjahr haben Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 12 Stunden.

Als Nachtruhe gilt die Zeit von 20 Uhr abends bis 6 Uhr morgens. Ausnahmen gibt es zum Beispiel im Gastgewerbe (über 16 Jahre bis 23 Uhr) oder bei den Bäckern (über 15 Jahre ab 4 Uhr).
An Sonn- und Feiertagen gibt es ein grundsätzliches Beschäftigungsverbot für Jugendliche (Lehrlinge). Für das Gastgewerbe gilt dieses Verbot nicht, allerdings muss jeder zweite Sonntag arbeitsfrei bleiben. Falls im Kollektivvertrag vorgesehen, können Jugendliche innerhalb eines bestimmten Rahmens auch an aufeinanderfolgenden Sonntagen beschäftigt werden.


Expertentipp von Helmut Wittmer
Bildungsabteilung der Tiroler Wirtschaftskammer

Sollten Sie Lehrlinge in einer Branche mit besonderen Arbeitszeiten ausbilden (Fotograf, Veranstaltungstechnik), dann sollten Sie nach Möglichkeit einen Lehrling einstellen, der das 18. Lebensjahr schon vollendet hat oder dieses bald vollenden wird. Damit sind Sie bei den Ausbildungszeiten flexibler. Auch Überstunden sind dann wie bei allen anderen Erwachsenen möglich.


Stand: 03.10.2022