Lehrberufspaket 1/2022

ab 1.5.2022 in Kraft

Lesedauer: 4 Minuten

11.03.2023

Das Lehrberufspaket 1/2022 wurde verordnet und tritt am 1. Mai 2022 in Kraft. 

Inhalt: 

Ein neuer Lehrberuf:

  • Bahnreise- und Mobilitätsservice BGBl 95/2022 

6 Novellierungen:

  • Berufsfotografie BGBl 98/2022
  • Metallbearbeitung  BGBl 96/2022
  • Metalltechnik (mit neuem Spezialmodul „digitale Fertigungstechnik“) BGBl 97/2022
  • Oberflächentechnik (mit neuem Schwerpunkt „Dünnschicht und Plasmatechnik“) BGBl 99/2022
  • Prüftechnik (Nachfolge „PhysiklaborantIn“ und neuer Schwerpunkt „Baustoffe“) BGBl 100/2022
  • Tiefbauspezialist/-in (mit neuem Schwerpunkt „Tunnelbau“) BGBl 102/2022 

Eine Überleitung eines Ausbildungsversuches in einen Regelehrberuf:

  • Ofenbau- und Verlegetechnik  BGBl 101/2022 

Änderung der Lehrberufsliste (regelt die Verwandtschaften zwischen den Lehrberufen): BGBl 94/2022


Details zu den einzelnen Lehrberufen:

 

  • Bahnreise- und Mobilitätsservice
    Der Trend in einigen Bahnunternehmen geht dahin, dass sich die Tätigkeiten einer Fachkraft im Beruf Mobilitätsservice und einer Fachkraft im Beruf Zugbegleitung zunehmend verschränken. So verschmelzen zusehends die Organisation der betrieblichen Leistung, der Vertrieb und der Zugbegleit-dienst. Der stationäre Ticketverkauf nimmt ab, der Onlinevertrieb wächst. Die persönliche Betreuung der Kunden bzw. Fahrgäste nimmt eine immer größere Bedeutung für Bahnunternehmen ein. Derzeit gibt es keine Lehrlingsausbildung, die diesen Entwicklungen gerecht wird. Um Lehrlingen ein entsprechend zukunftsfähiges Ausbildungsangebot zu bieten und für Bahnunternehmen entsprechende Fachkräfte sichern zu können, soll deshalb der Lehrberuf Bahnreise- und Mobilitätsservice geschaffen werden. Die Ausbildung soll sowohl im Servicecenter (zB im Callcenter oder im Ticketverkauf), als auch am Ort der Leistung selbst (am Bahnhof, im Zug) stattfinden. Das Berufsbild umfasst sowohl kaufmännische Inhalte, ähnlich wie im Lehrberuf Mobilitätsservice, als auch die Ausbildung zum Zugbegleiter nach der Eisenbahn-Eignungs- und Prüfungsverordnung (EisbEPV – BGBl. II Nr. 31/2013). Zusätzlich sind in dem Berufsbild die soziale, wirtschaftliche und digitale Kompetenz noch stärker verankert als das im Lehrberuf Mobilitätsservice der Fall ist. 


  • Tiefbauspezialist – neuer Schwerpunkt Tunnelbau
    Der neue Schwerpunkt Tunnelbautechnik berücksichtigt die Digitalisierung und die daraus resultierenden ständig steigenden Anforderungen in der Branche (BIM-Building Information Modeling), insbesondere die Verwendung von digitalen Messgeräten und Elektronischem Datenmanagement (EDM). Über den neuen Schwerpunkt Tunnelbautechnik soll der notwendige fachlich hoch qualifizierte Nachwuchs im Bereich des konventionellen Tunnelbaus sichergestellt und insbesondere die international bekannte NATM – New Austrian Tunneling Method - in Österreich ausgebildet werden

 

  • Prüftechnik
    Sowohl die technologischen Entwicklungen in der Branche als auch die didaktische Konzeption von Ausbildungsordnungen (Stichwort Kompetenzorientierung) erfordern eine grundlegende Überarbeitung der Ausbildungsvorschriften des Lehrberufs Physiklaborant aus dem Jahre 1973. Um den umfangreichen Inhalten dieses Lehrberufes und der eher geringen Anzahl an zu erwartenden Lehrlingen, gerecht zu werden, wurde eine Ausgestaltung des Lehrberufes als Schwerpunktlehrberuf vereinbart. Schwerpunkt Physik: Da das Einsatzgebiet einer Fachkraft im Lehrberuf Physiklabortechnik sehr umfangreich ist (von der Materialprüfung über elektronische Bauteilprüfung bis hin zur Medizintechnik), wurden Mindestbereiche definiert, in denen die Fachkraft in jedem Fall auszubilden ist. Dies sind mechanische, elektrische, optische und kalorische Prüfungen. Weiters wurden der Themenbereich Proben und Prüfmittelmanagement sowie Dokumentation neu aufgenommen, da diese eine Grundlage der Qualitätssicherung im Labor darstellen

 

  • Neuer Schwerpunkt Baustoffe
    Seit vielen Jahren gibt es für die Branche der Baustoffprüfung keinen entsprechenden Lehrberuf. Betriebe dieser Branche sind daher auf den Lehrberuf Physiklaborant ausgewichen, welcher aber eher auf die Prüfung anderer Werkstoffe sowie Bauteile ausgelegt ist (siehe Schwerpunkt oben). Dadurch ist der Lehrberuf Physiklaborant eigentlich eine Notlösung, da natürlich auch der Berufsschulstoff sowie die Lehrabschlussprüfungsinhalte nichts mit Baustoffen zu tun haben. Das Prüfen von Baustoffen basiert im Wesentlichen auf Normen, welcher aber so umfangreich sind, dass es unumgänglich ist, für diese Prüfungen Fachkräfte einzusetzen. Weiters spielen auch Qualitätsmanagement sowie Dokumentation entscheidende Rollen wobei sich die Digitalisierung von Probenidentifikation bis zur Dokumentation umfassend auswirkt. 


  • Oberflächentechnik
    Neben den bestehenden Schwerpunkten: Mechanische Oberflächentechnik,  Galvanik, Pulverbeschichtung, Emailtechnik und Feuerverzinkung wurde ein neuer Schwerpunkt Dünnschicht- und Plasmatechnik eingeführt.

    In der Oberflächentechnik nehmen die neuen Verfahren Dünnschicht- und Plasmatechnik einen immer wichtigeren Stellenwert ein. Diese waren jedoch bisher in der Ausbildungsordnung nicht abgebildet, werden jedoch immer häufiger nachgefragt. Die Aufnahme des neuen Schwerpunktes „Dünnschicht- und Plasmatechnik“ trägt dieser Entwicklung Rechnung.              
    Durch den kompetenzorientierten Aufbau der Ausbildungsordnung ist die Vermittlung und Anwendung der berufsspezifischen Kenntnisse auf breiter Basis und unter Berücksichtigung essenzieller Kompetenzbereiche gewährleistet. Im Speziellen sind dies vor allem die Anwendung von digitalen Technologien, moderne mechanische und chemische Oberflächentechnik, zeitgemäße Produktionsverfahren sowie umfassende Kenntnisse im Bereich der Kundenberatung, der Qualitätssicherung und der umwelttechnischen Anforderungen.  

 

  • Berufsfotografie
    Die Anforderungen in der Berufsfotografie haben sich dementsprechend geändert, dass das analoge chemische Labor durch das digitale Labor (Computer, Ausgabegeräte usw.) ersetzt wurde. Durch diese Entwicklungen der Technik und der Berufspraxis wurde es notwendig, die Ausbildungsordnung dieses Lehrberufes zu aktualisieren und den heutigen Gegebenheiten anzupassen.

 

  • Metalltechnik
    Neu ist auch die Struktur der Spezialmodule mit einer Spezialausbildung für digitale Fertigung. Zusätzlich ist es möglich, drei Hauptmodule mit dem Spezialmodul Additive Fertigung des Lehrberufes Mechatronik zu kombinieren, sodass nunmehr fünf Spezialmodule als optionale vertiefende Qualifizierungen zur Verfügung stehen.

 

  • Metallbearbeitung
    Das neue Berufsbild beinhaltet neben den fachübergreifenden folgende fachliche Kompetenzbereiche: „Prüf- und Werkstofftechnik“, „Fertigungs- und Maschinentechnik“ und „Automatisierung und Fertigungsmanagement“. Das Berufsbild orientiert sich, wie auch schon bei der letzten Novellierung, an den Inhalten des Hauptmodules Maschinenbautechnik des Lehrberufs Metalltechnik.

 

  • Ofenbau und Verlegetechnik
    Bei diesem Lehrberuf wurde nur eine Überleitung des Ausbildungsversuches in einen Regellehrberuf vorgenommen.