Verträge prüfen spart Ärger

Nehmen Sie sich Zeit bei der Vertragsunterzeichnung. Bevor Sie übereilt unterschreiben, bitte jedenfalls den Inhalt und das Partnerunternehmen prüfen

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11.03.2023
Die Zahl leichtfertig geschlossener Verträge mit zweifelhaftem Inhalt und Vertragspartnern nimmt zu. Darauf weisen aktuell die WKO-AußenwirtschaftsCenter in Deutschland (Berlin und München)  hin. Aber auch hierzulande häufen sich die Betrugsversuche durch Angebote von vermeintlich vertrauenswürdigen „neuen“ Partnern. Dahinter verbirgt sich immer öfter Abzocke. Aktuell nehmen zweifelhafte Angebote von diversen Coaching-Dienstleistern oder Unternehmensberatern

zu, bei denen insbesondere die Leistung nicht genau definierbar ist. Zunehmend locken scheinbare
Selfmade-Millionäre und versprechen beispielsweise mit Coaching-Angeboten für Websiteoptimierung schnelles Geld. Kommunikation und „Korrespondenz“ erfolgt oft nur noch  über Social Media-Kanäle – das „Du“ suggeriert Nähe und freundschaftliche Verbundenheit.

Für derartige Angebote aus D gilt: Die Unternehmensberatung sowie Coachings sind in Deutschland nicht reglementiert. Dies erschwert umsomehr die Ausübung von Gewährleistungsrechten, Rücktritts- und Kündigungsmöglichkeiten. Mahnschreiben aus
Deutschland sollten nicht ignoriert werden.

Im Nachhinein ist es schwierig, aus solchen Verträgen herauszukommen. Gerade dann wenn der
Vertrag von beiden Seiten über eine gewisse Zeit bereits „gelebt“ wurde, kann man die vertragliche
Bindung kaum auflösen.


Beachten Sie daher bei der Vertragsunterzeichnung mit neuen, nicht persönlich bekannten Partnern (speziell aus dem Ausland) folgende Punkte:

  • Bei Unsicherheit – wenn vom Partner Druck ausgeübt wird usw. – Telefonat oder Chat sofort beenden, kein Angebot mit Zeitdruck annehmen! Vertragsschlüsse sollten nicht übereilt erfolgen – lassen Sie sich nicht drängen.
  • Grundsätzlich sollten Verträge weder am Telefon, via Chat oder Internet-Meeting geschlossen werden. Die Form des Vertragsschlusses sagt nichts ber die Wirksamkeit des Vertragsschlusses aus! Die wenigsten Verträge müssen zu ihrer Wirksamkeit unterschrieben werden.
  • Unternehmern steht kein Widerrufsrecht zu!
  • Achtung bei Preisen – Brutto oder Netto? Sind sie generell adäquat oder viel zu günstig
  • Vertragsunterlagen sollten immer schriftlich angefordert und genau durchgelesen werden
  • Sind die Vertragsunterlagen für einen Vertragspartner unverständlich, sind sie es  grundsätzlich für jeden Dritten auch. Vertragsbedingungen vereinbart man aber in allererster Linie zwischen den Vertragspartnern und nicht für Dritte, also Anwälte oder Richter
  • Wenn Sie sich vor Abschluss eines Vertrages mit einem neuen Partner nicht sicher sind und Fragen zum Vertragsabschluss haben, wenden Sie sich an die Experten der Tiroler Wirtschaftskammer.

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