Mehr Fördergelder für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeitenden

Qualifizierungsförderung für Beschäftigte

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Übernehmen Sie als Arbeitgeber die Weiterbildungskosten für Ihre Mitarbeiter werden die Kursgebühren unter gewissen Voraussetzungen vom AMS gefördert. Ob eine Förderung in Frage kommt hängt unter anderem vom Alter des Mitarbeitenden ab, aber auch vom Bildungsgrad (Pflichtschule, Lehrabschluss, berufsbildende mittlere Schule etc.). Es wird hier vor allem die Weiterbildung gering qualifizierter und älterer Mitarbeitender unterstützt, um deren Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzsicherheit zu erhalten.

 

Erfolgt die Aus- bzw. Weiterbildung während der Arbeitszeit, werden nun die Personalkosten bereits ab der 25. Maßnahmenstunde gefördert. Bei Personen mit höchstens Pflichtschulabschluss werden die Personalkosten schon ab der 1. Maßnahmenstunde gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt 50 Prozent der Personalkosten.

Die Kurskosten werden weiterhin zu 50 Prozent gefördert.

 

Informieren Sie sich rechtzeitig, denn der Antrag muss spätestens eine Woche vor Kursbeginn beim AMS gestellt werden. Sämtliche Informationen inkl. Antrag finden Sie hier. http://www.ams.at/vbg/service-unternehmen/foerderungen/fit-richtigen-qualifizierung-qualifizierungsfoerderung-beschaeftigte

   

Bildungszuschuss

Es gibt aber auch Förderungen, wenn nicht Sie als Arbeitgeber die Weiterbildung bezahlen sondern der Mitarbeiter selbst. Oder wenn Sie als Unternehmer eine Weiterbildung absolvieren.

 

Bildungsprämie für Arbeitnehmer

Bezahlt Ihr Mitarbeiter die Weiterbildung aus eigener Tasche, dann hat er die Möglichkeit, eine Förderung in Anspruch zu nehmen. Das monatliche Nettoeinkommen darf allerdings EUR 2.150,-- nicht übersteigen und er darf noch kein Studium an einer Hochschule absolviert haben. Voraussetzungen und Informationen finden Sie hier. http://www.bildungszuschuss.at/de/zuschuesse/bildungspraemie-arbeiternehmer-innen.html

 

Bildungszuschuss – Bildungsprämie für Unternehmer

Auch für Sie als Unternehmer gibt es eine Bildungsprämie, wenn Sie noch kein Hochschulstudium absolviert haben und Ihr letzter Jahresüberschuss/Gewinn EUR 30.100,-- nicht übersteigt. Informationen zur Bildungsprämie für Unternehmer finden Sie hier.

http://www.bildungszuschuss.at/de/zuschuesse/bildungspraemie-fuer-unternehmer-innen.html

 

Alle Förderungen und Informationen im Rahmen des Bildungszuschusses finden Sie hier. http://www.bildungszuschuss.at/

  

Weitere Informationen:

Dr. Heike Böhler-Thurnher, Förderservice der Wirtschaftskammer Vorarlberg, T 05522-305-312, E mueller.heike@wkv.at, www.wko.at/vlbg/foerderservice

Stand: 13.11.2018

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