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Personen geben sich stehend die Hand während weitere Personen im Hintergrund sitzen und freudig zusehen
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Aufnahme in den Beraterpool

Geförderte Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Wien

Lesedauer: 1 Minute

30.12.2025

Gefördert werden ausschließlich Beratungen, die von Berater:innen durchgeführt werden, die im Beraterpool der geförderten Unternehmensberatung der Wirtschaftskammer Wien (WK Wien) gelistet sind.

Voraussetzungen für die Aufnahme / Listung

Für die Aufnahme / Listung sind folgende Voraussetzungen nachzuweisen:

  1. Einschlägige aufrechte Befugnis zur Durchführung von Beratungstätigkeiten (Unternehmensberatung, Informationstechnologie, Ingenieurbüro) sowie Forschungseinrichtungen.
  2. Mindestens dreijährige Beratungspraxis in überwiegend selbständiger Tätigkeit für den Bereich, der im Rahmen der geförderten Beratung beraten werden soll.
  3. Selbstverpflichtung, nur Fragestellungen und Themen zu behandeln, die der Berechtigung und dem Wissen und Können entsprechen. Nicht erlaubt sind alle Tätigkeiten, die aufgrund gesetzlicher Regelungen anderen Berufsgruppen vorbehalten sind, bzw. bei denen sich Interessenskonflikte ergeben könnten.
  4. Bestehen einer Haftpflichtversicherung für die angebotenen Beratungsleistungen.
  5. Gültige UID (Honorarnoten nur mit Umsatzsteuer). 

Aufnahmeprozess

Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme in den Beraterpool der WK Wien ist das Vorliegen einer konkreten Anmeldung eines Kunden zu einer Beratung mit dem/der (neuen) Berater:in.

Die Bewerbung für die Aufnahme selbst erfolgt durch Übermittlung des ausgefüllten Online Antrags und eines Lebenslaufes.

Online Antrag stellen


Hinweis
Nach der Überprüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie einen Link zum online Onboarding.

Eine Aufnahme in den allgemeinen Beraterpool gilt grundsätzlich unbefristet. Sie erlischt jedoch, wenn innerhalb von 2 Jahren keine geförderte Beratung durchgeführt wird oder der/die Berater:in eine Streichung wünscht. Bei neuerlichem Interesse an einer Zusammenarbeit mit der GUB ist eine Neuaufnahme erforderlich.

Zusätzlich gilt für Berater:innen des OekoBusiness Wien – OeBW:

Für eine Listung als Umweltberater:in im Rahmen des OeBW ist eine vorherige Listung im Beraterpool der WK Wien Voraussetzung.

Hinweis
Nach erfolgreicher Listung nehmen Sie via E-Mail mit OeBW Kontakt auf und bekunden Ihr Interesse für eine Aufnahme.

OeBW benötigt von Ihnen folgende Unterlagen:

  • CV mit relevanten Ausbildungen und Kompetenzen, 
  • 3 passende Referenzprojekte und
  • ein Anmeldeformular für die aktuelle Programmperiode (erhalten Sie von OeBW)

Mit der Anmeldung des ersten Beratungskunden erhalten Sie von der GUB eine Beratervereinbarung, Ihr Beratungskunde erhält die Förderzusage mit Ihnen als Wunschberater. 

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