EBS Innovation im Unternehmenssektor (CIS)

Informationen zur Umsetzung

Lesedauer: 1 Minute

19.02.2024

Mit der Innovationserhebung werden standardisierte national und international vergleichbare statistische Daten über die Art und den Umfang von Innovationstätigkeiten der österreichischen Unternehmen erfasst. 

Was ändert EBS bei der Innovationserhebung?

  • Erweiterung des Erfassungsbereichs von „Unternehmen mit 10 und mehr unselbständig Beschäftigten“ auf „Unternehmen mit 10 oder mehr Gesamtbeschäftigten“ (unselbständig und selbständig Beschäftigte).
  • Daraus resultiert eine geringfügige Erhöhung der Stichprobe.

Wie wird das umgesetzt?

Für diese freiwillige Erhebung wurde bereits bei der Innovationserhebung (CIS) 2018 die notwendige Anpassung durch Statistik Austria vorgenommen. Somit wird es inhaltlich keine Auswirkungen bei der Durchführung des CIS 2020 geben. 

Welche Branchen sind betroffen?

Betroffen sind Unternehmen, deren Wirtschaftstätigkeiten folgenden ÖNACE 2008-Kategorien zuzuordnen sind: Bergbau (ÖNACE B), Herstellung von Waren (C), Energieversorgung (D), Wasserversorgung (E), Dienstleistungen (nur ausgewählte Wirtschaftszweige: 46, H, J, K, 71, 72, 73).

Weiterführende Informationen:

Weiterführende Informationen zum Thema Innovation in Unternehmen finden Sie bei Statistik Austria.

Haben Sie noch Fragen?

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Statistik in der Wirtschaftskammer Österreich: 

Mag. Annamaria Kandlhofer
Telefon +43 5 90 900 4433
E-Mail annamaria.kandlhofer@wko.at 

Unser gesamtes Angebot zu Zahlen, Daten und Fakten finden Sie auf wko.at/statistik

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