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Fitnessschuhe, Hanteln, Handtuch, Getränkeflasche, Sportuhr, Maßband sowie eine Grapefruitscheibe, Smartphone und Kopfhörer liegen auf einem grauen Dielenboden
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Fachgruppentagung der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe

16. September 2025, 16:00 Uhr

Lesedauer: 1 Minute

25.08.2025

Wann

Dienstag, 16. September 2025, 16:00 Uhr


Wo

WKO Steiermark
Center of Excellence
Körblergasse 111-113
8010 Graz

Tagesordnung


1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung

2. Beschlussfassung über die Grundumlage 2026

Zu TOP 2. der Tagesordnung wird ausgeführt, dass eine Erhöhung der Grundumlage für die Gruppen „Halten erlaubter Spiele in casinoähnlicher Form“, „Campingplätze“ und „alle Sonstigen“ um 20 Euro je Betriebstätte vorgesehen ist. Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 12.09.2025 der Fachgruppe schriftlich mitteilen (per E-Mail an freizeitbetriebe@wkstmk.at, per Post an Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe, Körblergasse 111 – 113, 8010 Graz).

3. Delegierungsbeschlüsse der Fachgruppentagung an den Fachgruppenausschuss gemäß § 65 WKG:

a. Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten es eigenen Wirkungsbereichs der Fachgruppe
b. Beschlussfassung über die Erlassung der Geschäftsordnung nach Maßgabe des § 58 Abs 3 WKG
c. Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss
d. Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen
e. Beschlussfassung über Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen

4. Allfälliges

Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten müssen spätestens drei Wochen vor der Fachgruppentagung, somit längstens bis 26.08.2025 eingebracht werden, damit diese noch berücksichtigt werden können.
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe. Bei juristischen Personen ist dies ein bevollmächtigter Vertreter (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist), Einzelunternehmer:innen können sich nicht vertreten lassen.