Fachgruppentagung der Fachgruppe Freizeit- und Sportbetriebe
16. September 2025, 16:00 Uhr
Lesedauer: 1 Minute
Wann
Dienstag, 16. September 2025, 16:00 Uhr
Wo
WKO Steiermark
Center of Excellence
Körblergasse 111-113
8010 Graz
Tagesordnung
1. Eröffnung und Begrüßung, Feststellung der Beschlussfähigkeit, Genehmigung der Tagesordnung
2. Beschlussfassung über die Grundumlage 2026
Zu TOP 2. der Tagesordnung wird ausgeführt, dass eine Erhöhung der Grundumlage für die Gruppen „Halten erlaubter Spiele in casinoähnlicher Form“, „Campingplätze“ und „alle Sonstigen“ um 20 Euro je Betriebstätte vorgesehen ist. Jedes Mitglied kann seine Meinung zur Grundumlagenerhöhung bis spätestens 12.09.2025 der Fachgruppe schriftlich mitteilen (per E-Mail an freizeitbetriebe@wkstmk.at, per Post an Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe, Körblergasse 111 – 113, 8010 Graz).
3. Delegierungsbeschlüsse der Fachgruppentagung an den Fachgruppenausschuss gemäß § 65 WKG:
a. Beschlussfassung über grundsätzliche Angelegenheiten es eigenen Wirkungsbereichs der Fachgruppe
b. Beschlussfassung über die Erlassung der Geschäftsordnung nach Maßgabe des § 58 Abs 3 WKG
c. Beschlussfassung über den Voranschlag und den Rechnungsabschluss
d. Beschlussfassung über Gebühren für Sonderleistungen
e. Beschlussfassung über Angelegenheiten, die eine über den Voranschlag hinausgehende Belastung des Haushalts nach sich ziehen
4. Allfälliges
Anträge zur Aufnahme von Tagesordnungspunkten müssen spätestens drei Wochen vor der Fachgruppentagung, somit längstens bis 26.08.2025 eingebracht werden, damit diese noch berücksichtigt werden können.
Teilnahmeberechtigt an der Fachgruppentagung sind die Mitglieder der Fachgruppe der Freizeit- und Sportbetriebe. Bei juristischen Personen ist dies ein bevollmächtigter Vertreter (Gesellschafter, Vorstandsmitglied, Aufsichtsratsmitglied, Geschäftsführer oder Prokurist), Einzelunternehmer:innen können sich nicht vertreten lassen.