Elektro-, Gebäude-, Alarm- und Kommunikationstechniker, Landesinnung
Neues Merkblatt zur Berechnung von Lohnnebenkosten 2026
Lesedauer: 1 Minute
Einen Moment bitte. Ladevorgang läuft ...
0:00
Audio konnte nicht geladen werden.
Erneut versuchen
0:00
0:00
17.02.2026
Zusätzlich zum Bruttolohn müssen Arbeitgeber:innen zusätzliche Kosten für ihre Mitarbeiter:innen tragen. Zu den sogenannten Lohnnebenkosten zählen:
- Dienstgeberanteil zur Sozialversicherung z.B. Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung (für das Bemessen der Dienstgeberbeiträge ist das jeweils gültige Beitragsgruppenschema zu verwenden)
- Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfond (3,9 Prozent der Beitragsgrundlage)
- Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag (zwischen 0,32 und 0,40 Prozent je nach Bundesland)
- Kommunalsteuer (3 Prozent der Beitragsgrundlage)
- U-Bahn-Steuer (= Dienstgeberabgabe der Gemeinde Wien)
Das neue Merkblatt stellt die Rechengänge für die Ermittlung der Nebenkosten bei Arbeiter:innen, Angestellten und Lehrlingen detailliert und nachvollziehbar für das Jahr 2026 dar. Die zur Verdeutlichung der Rechengänge dienenden Zahlenbeispiele basieren hinsichtlich arbeitsrechtlicher Gegebenheiten auf dem Kollektivvertrag (KV) für Arbeiter:innen im Eisen- und Metallverarbeitenden Gewerbe bzw. dem KV für Angestellte des Metallgewerbes in Österreich.
Folgende Inhalte sind im Merkblatt enthalten
- Zeitenermittlung
- Vertragliche Brutto-Jahresarbeitszeit
- Nichtanwesenheitszeiten pro Jahr
- Zusammensetzung der Lohnnebenkosten
- Berechnung der Lohnnebenkosten
- Berechnung der Gehaltsnebenkosten
- Nebenkosten bei Lehrlingseinkommen
- Stundensatzkalkulation (Jahrespersonalkosten)
- Nebenkosten auf Basis Monats-Bruttoentgelt
- Zusammensetzung der Nebenkosten
- Lohnnebenkosten
- Gehaltsnebenkosten
- Nebenkosten bei Lehrlingseinkommen
- Jahrespersonalkosten
- Nebenkosten bei Überstunden
- Abfertigungskosten