
Webinar-Nachlese: Wichtige Info für Pick-Up-Fahrzeuge
Die wichtigsten Infos aus dem Webinar vom 24. Juni 2025 zusammengefasst
Lesedauer: 1 Minute
Über 200 Unternehmer:innen haben an unserem Webinar zur NoVA-Befreiung teilgenommen.
Mit 1. Juli 2025 tritt die NoVA-Befreiung für N1-Fahrzeuge in Kraft. Fahrzeuge mit bis zu 3 Sitzplätzen sind generell befreit. Kastenwagen und Pritschenwagen mit mehr als 3 Sitzplätzen sind bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen (siehe die Kriterien im Gesetzestext) auch von der NoVA befreit. Ausnahmen von der Befreiung gelten jedoch für Pick-ups mit mehr als 3 Sitzplätzen. Diese sind nur dann befreit, wenn die Länge der Ladefläche mehr als 50 % des Radstandes beträgt und die Fahrzeuge über eine einfache Ausstattung verfügen. Das BMF wird auf seiner Homepage eine Liste jener Ausstattungsdetails veröffentlichen, die eine NoVA-Pflicht auslösen. Es ist davon auszugehen, dass die Kriterien für eine einfache Ausstattung sehr restriktiv und streng ausgelegt werden.
Fällt ein Pick-up unter die NoVA-Pflicht, richtet sich ein allfälliger Tarif nach dem teureren M1-Berechnungsschema für PKW. Die bisher geltende N1-Berechnungsformel ist ab dem 1. Juli 2025 nicht mehr gültig.
Für Pick-Up-Fahrzeuge mit mehr als 3 Sitzplätzen, die noch vor dem 01.07.2025 als Vorführfahrzeuge durch einen Fahrzeughändler angemeldet werden, kann bei der Weiterveräußerung des Fahrzeuges an den Endkunden der N1-Tarif für leichte Nutzfahrzeuge angewendet werden.
Sobald die Liste des BMF veröffentlicht wird, werden wir Sie informieren. Wir empfehlen Ihnen den NoVA-Rechner des BMF sowie die Kfz-Besteuerungsrichtlinien, die Sie immer in aktueller Fassung auf der Homepage des BMF finden.
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