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Foto-, Optik- und Medizinproduktehandel, Fachvertretung

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)

Lesedauer: 1 Minute

22.10.2025

B • Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG)

Gemäß dem Medizinproduktegesetz sowie § 6a Abs. 1 Z 4 des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes (GESG) obliegt dem Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) die Marktüberwachung des Medizinproduktemarktes in Österreich. Es sorgt dafür, dass nur konforme Produkte in Verkehr gebracht werden, bewertet Meldungen zu Vorkommnissen und Korrekturmaßnahmen, leitet Schutzmaßnahmen ein und stellt Freiverkaufszertifikate aus. Zudem übernimmt es Aufgaben zur Produktklassifizierung und Abgrenzung.

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