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Hand mit schwarzen Handschuh hält eine Uhr in einem Juweliergeschäft
© Fxquadro | stock.adobe.com
Juwelen-, Uhren-, Kunst-, Antiquitäten- und Briefmarkenhandel, Landesgremium

Präventionsmaßnahmen gegen Einbrüche in Juweliergeschäfte

Wichtige Tipps des BKA

Lesedauer: 1 Minute

28.11.2025

Aktuell gibt es eine Einbruchsserie in Juweliergeschäften. Die Täter verwenden in der Regel zuvor gestohlene KFZ, um die Auslagenscheibe zu durchbrechen. Die Taten finden ausschließlich außerhalb der Geschäftszeiten statt, eine unmittelbare Gefährdung von Personen gab es bisher nicht.

Präventionsmaßnahmen des BKA

  • Besonders wertvolle Objekte sollten extra versperrt oder sonst unzugänglich gemacht werden. Mittelfristig soll sich der Tataufwand mit dem Beuteerfolg für die Täter nicht bezahlt machen. 
  • „Fehlalarmauslösungen“ sollten ernstgenommen werden. Möglicherweise wurden Manipulationen vorgenommen. Sollte ein Videoüberwachungssystem vorhanden sein, sollten die Aufnahmen zumindest kurz vor der Auslösung angesehen und verdächtige Wahrnehmungen gemeldet werden. 
  • Im Fall einer vorhandenen Videoüberwachung wäre es für Ermittlungen hilfreich, wenn es Bilder vom Außenbereich des Geschäftes gibt, sofern mit der DSGVO vereinbar. 
  • Im Fall eines Einbruchs darf der Tatort keinesfalls betreten werden. Einerseits könnten Spuren verfälscht werden, andererseits herrscht aufgrund des Einsatzes von Brandbeschleuniger und eventuell weiteren Gefahrenstoffen Verletzungsgefahr. 
  • Verdächtige Wahrnehmungen, beispielsweise Manipulationen am Geschäft oder verdächtige Personen aus Videoaufzeichnungen sollen der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden, aktuelle Wahrnehmungen im Zusammenhang mit verdächtigen Personen oder Fahrzeugen sollten sofort am Notruf 133 mitgeteilt werden.
Hinweis
Eigens ausgebildete Polizist:innen bieten kriminalpräventive Beratungen an. Auf der Kontaktseite des Bundeskriminalamtes finden Sie eine örtlich zuständige Ansprechstelle.


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