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Lebensmittelhandel, Landesgremium

Treibhausemissionsbericht

Nationale Standardfaktoren für Brennstoffe im Emissionshandel (EU ETS 2, NEHG 2022) und neues BMF-Berechnungsbeispiel ab 2025 für biogene Beimischungen.  

Lesedauer: 1 Minute

28.02.2025

Wir dürfen Sie auf folgende Neuerung des Treibhausemissionsberichts hinweisen:  

  1. Berechnungsbeispiel für EU ETS 2 und NEHG 2022 ab 2025 

Wer ist betroffen?  

Betroffen sind alle Handelsteilnehmer gemäß NEHG 2022 (und EU ETS 2) insbesondere: 

Inverkehrbringer fossiler Energieträger (z. B. Diesel, Benzin, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas, Kohle, Kerosin) im Bundesgebiet, die mehr als eine Tonne CO₂ pro Jahr in Verkehr bringen. 

Warum ist das Berechnungsbeispiel relevant?  

Die nunmehrigen Berechnungen ab 2025 für die Einreichung im Jahr 2026 sollen nun anhand der Standardwerte des BMF durchgeführt werden. Bisher war nicht klar, wie biogene Beimischungen genau berechnet werden sollen. Das BMF hat nun unter Frage 41 in dessen FAQs ein Berechnungsbeispiel für E10 unter Heranziehung der Standardwerte veröffentlicht, sodass die Berechnung von biogenen Kraftstoffen für Sie nachvollziehbarer ist.

Hinweis
Die Standardwerte wurden ebenfalls adaptiert (Letztstand Dezember 2024), bitte verwenden Sie die Werte vom Februar 2025. Sie finden die aktuellen Standardwerte angefügt.
Mehr zu den Standardwerten ETS 2
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