Verpackungsgesetz Deutschland
Das neue Verpackungsgesetz ist seit dem 1. Jänner 2019 in Kraft und betrifft Unternehmer, die mit Ware befüllte Verpackungen erstmals in Deutschland in Verkehr bringen.
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Die grundlegenden Verpflichtungen waren vielfach schon in der deutschen Verpackungsverordnung geregelt. Neu ist insbesondere die Registrierungspflicht für Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen (hierbei handelt es sich um mit Ware befüllte Verpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen).
Diese müssen sich vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der neu geschaffenen Zentralen Stelle, der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister, registrieren. Wer nicht bei dieser zentralen Stelle registriert ist, darf keine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen in Verkehr bringen. Die Liste der registrieren Hersteller/Vertreiber wird im Internet veröffentlicht und kann somit von Mitbewerbern und Kunden eingesehen werden.
Neben der Registrierung muss der Hersteller/Inverkehrbringer unter seiner Registrierungsnummer die Systembeteiligung für seine systembeteiligungspflichtigen Verpackungen bei einem dualen System vornehmen.
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