Förderungen Weinhandel
Für aktive Mitglieder des steirischen Weinhandels
Lesedauer: 1 Minute
Auslandsmesse: ProWein Düsseldorf - Förderung
Das steirische Landesgremium unterstützt seine aktiven Mitglieder – wie bereits in den vergangenen Jahren – beim Messeauftritt auf der ProWein Düsseldorf.
Der Förderbetrag wird jährlich vom Landesgremium beschlossen und gleichmäßig auf alle teilnehmenden Betriebe aufgeteilt. Die Höhe der Förderung ist daher abhängig von der Anzahl der teilnehmenden Betriebe.
Voraussetzung für die Gewährung der Förderung ist eine einheitliche Hintergrundgestaltung des Messeauftrittes mit einem Landschaftsfoto.
Die teilnehmenden Betriebe werden gesondert angeschrieben; die näheren Details zur Förderung werden im Anschluss an die Messe bekannt gegeben.
Förderung Sommelierausbildung & Marketingaktivitäten
Das steirische Landesgremium des Weinhandels fördert jährlich 3 Sommelierausbildungen sowie Marketingaktivitäten:
Sommelierausbildung:
Die Sommelierausbildung wird für max. 3 Betriebe pro Jahr mit jeweils € 1.000,- pro Ausbildung gefördert.
Ein Antrag für die Förderung muss ans Gremium gestellt werden. Der Antrag zur Förderung muss vor dem Kurs erfolgen, die Förderung selbst erfolgt erst nach Vorlage des positiven Zeugnisses.
Marketingaktivitäten:
Steirische Weinhändler haben die Möglichkeit, wenn sie Marketingaktivitäten mit steirischen Weinen planen, eine Förderung in Anspruch zu nehmen und zwar 50 % von den gesamten Kosten, aber maximal € 1.000,-. Weiters müssen mindestens drei verschiedene Betriebe angepriesen werden. Die Förderung kann von max. 3 Betrieben pro Jahr in Anspruch genommen werden.
Nähere Informationen erhalten Sie im Gremialbüro unter weinhandel@wkstmk.at.
Die Förderungen gelten für Betriebe die mind. 6 Monate im Weinhandels Gremium Mitglied sind. Jenen Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragsstellung einen Grundumlagenrückstand aufweisen, kann keine Förderung gewährt werden.
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