Änderungen im Österreichischen Wasser- und Abfallwirtschaftsverband (ÖWAV)-Regelblatt 16 / Stellungnahmeverfahren
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Auslöser für die Überarbeitung des ÖWAV-Regelblatt 16 war der vermehrte Einsatz von AdBlue an Tankstellen, das eine negative Auswirkung auf Oberflächengewässer und die Wirkungsweise von (kleinen) Kläranlagen haben kann.
Das vorliegende Entwurf des ÖWAV- Regelblatt 16 beschreibt die grundsätzlichen Anforderungen hinsichtlich Behandlung und Reinigung von Abwässern aus Kfz-Tankstellen, Kfz-Waschplätzen/-anlagen und Kfz-Werkstätten, welche die Ableitung in eine öffentliche Kanalisation (Indirekteinleitung) oder in ein Fließgewässer (Direkteinleitung) gemäß Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über die Begrenzung von Abwasseremissionen aus der Betankung, Reparatur und Reinigung von Fahrzeugen (AEV Fahrzeugtechnik) ermöglichen. Es werden aber auch Betriebstankstellen und Parkhäuser, bei denen ebenfalls Abwässer anfallen, im Regelblatt thematisiert.
Zum RegelblattWir ersuchen betroffene Betriebe um rasche Rückmeldung an industrie@wkstmk.at