Angabe des Ursprungslandes bei der Zollanmeldung im Vereinigten Königreich
Wir informieren über Probleme bei der Abgabe der Zollanmeldung "Einfuhr" im Vereinigten Königreich (VK).
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Es muss das Ursprungsland angegeben werden. Im Scroll down Menu kam aber ursprünglich die EU nicht vor, sondern nur die einzelnen MS. Dies war inakzeptabel, weil die EU ein Zollgebiet und auch für die Zwecke der Ursprungsbeurteilung als ein Land anzusehen ist. Das wurde auch auf Intervention der Europäischen Kommission seitens des VK korrigiert.
Mittlerweile hat sich aber ein anderes Problem in diesem Zusammenhang aufgetan: Es gibt 2 Datenfelder, eins zum "präferentiellen Ursprung", und eines zum "nichtpräferentiellen Ursprung", die beide befüllt werden müssten.
Wie in Erfahrung zu bringen war, steht die Europäische Kommission derzeit im Dialog mit dem VK um ein vernünftiges Ergebnis zu finden. Wir haben die ersten Firmenreaktionen bereits über das Bundesministerium für Finanzen an die Kommission gemeldet.
Falls Ihnen das nichtpräferentielle Ursprungsland nicht bekannt ist, kann nur empfohlen werden, das letzte Herkunfts- oder Handelsland als nichtpräferentielles Ursprungsland anzuführen, bis eine logische Lösung gefunden ist.