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Sparte Industrie

Dekarbonisierung von Unternehmensflotten

Wir ersuchen um Stellungnahme, insbesondere aus Sicht der unternehmenseigenen Fuhrparks – bis zum 16. Juni 2025.

Lesedauer: 3 Minuten

06.06.2025

Die Bundessparte Transport und Verkehr hat um Koordinierung einer Position der beiliegenden Mitteilung COM(2025) 96 final (5.3.2025) ersucht und bereits einen ersten Vorschlag vorgelegt. Die EK plant, voraussichtlich Ende 2025, einen Regelungsvorschlag vorzulegen. Ziel der koordinierten Position ist ein Ministeriumstermin sowie die frühzeitige Interessenvertretung gegenüber der Europäischen Kommission (EK). 

Dem Vorschlag der NGO Transport & Environment (eine NGO, die E-Mobilität fordert) folgend, hatte die EK im Sommer 2024 eine öffentliche Konsultation durchgeführt, um die allgemeinen Probleme und die Eignung möglicher Maßnahmen über die „Dekarbonisierung von Unternehmensflotten“ (engl. Greening Corporate Fleets) abzufragen. Die Ergebnisse dieser Konsultation wurden in der beiliegenden Mitteilung COM(2025) 96 final (5. März 2025; s. auch Attachments) zusammengefasst. 

Überblick der wichtigsten Inhalte der COM(2025) 96 final 


Ab 2035 dürfen in der EU nur noch emissionsfreie Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge neu zugelassen werden. Bei schweren Nutzfahrzeugen führen die immer strengeren Zielvorgaben zu einer Verringerung der CO₂-Emissionen um 90 % ab 2040, und ab 2035 müssen alle neuen Stadtbusse emissionsfrei sein. Diese Maßnahmen sollten nun durch geeignete Anreize zur Erhöhung der Nachfrage nach emissionsfreien Fahrzeugen ergänzt werden, wobei der Förderung von Unternehmensfahrzeugen eine Schlüsselrolle zukommt. 

Die EK arbeitet aktuell an einem Gesetzesentwurf für die Umsetzung, dessen Veröffentlichung für Ende 2025 / Anfang 2026 (vgl. Clean Industrial Deal, S.9) geplant ist. Die Mitteilung würde bisher nur sehr eingeschränkte Ausnahmen vorsehen, z.B. Krankenwägen und Feuerwehren. 

Für die EK sind u.a. folgende Fragen wichtig. Ergänzende Punkte und Aspekte sind willkommen.

  • Wie sollte die Definition einer Unternehmensflotte – insbesondere für KMU – aussehen?
  • Welche Art von Einrichtungen, Fahrzeugen und Flotten soll Priorität haben?
  • Welches Ambitionsniveau soll angelegt werden?
  • Gibt es Unternehmensflotten, die bestimmte alternative Antriebsarten (E-Mobilität, Wasserstoff, erneuerbare flüssige Kraftstoffe, HVO,…) erfordern bzw. mit bestimmten alternativen Antrieben nicht möglich sind?
  • Wie sollen die Auswirkungen auf die Luftverschmutzung berücksichtigt werden?
  • Wie könnte die territoriale Dimension geregelt werden?
  • Gibt es Vorschläge für die Bewertung von Technologien und die Auswirkungen von Masse und Volumen auf die Emissionen?
  • Welche Aspekte der Sicherstellung Wettbewerbsfähigkeit sollen in den Entwurf einfließen?
  • Welcher Aufwand für Berichterstattung und Verwaltung wäre – vorwiegend für KMU – angemessen? Hintergrund ist, dass bei einigen Arten von Unternehmensfahrzeugen stellen KMU die Mehrheit der Akteure darstellen.
  • Welche Rolle sollen die Prioritäten des Kompasses für Wettbewerbsfähigkeit spielen?
  • Welche regionalen und anderen Besonderheiten sind zu berücksichtigen?
  • Welche Anreize und allgemeinen finanziellen Möglichkeiten sind für den Ausbau einer angemessenen Ladeinfrastruktur – v.a. national - erforderlich?
  • Wie können diese Anreize vor dem Hintergrund der aktuellen Budgetsituation aussehen?
  • Welche Ausnahmen sollten vorgesehen werden? Bisher sind nur Krankenwägen und Feuerwehren genannt.  

Als WKO stehen wir für eine Nutzung der Bestandsflotte, die eine betriebswirtschaftliche Lebensdauer ermöglicht. Vorgezogenen Beschaffungszielen sehen wir kritisch. Wie generell bei der Energie- und Mobilitätswende fordern wir technologieoffene Lösungen. Abschließend fordern wir einen Abbau der Berichtspflichten.  

Zusammenfassung der COM(2025) 96 final 

Hier finden Sie eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte der aktuellen Mitteilung „Greening Corporate Fleets“: 

Was sind Unternehmensflotten? Als Unternehmensflotten gelten alle Fahrzeuge, die auf juristische Personen zugelassen sind. Weitere Details einer einheitlichen Definition liegen bislang nicht vor.  

Die Kommunikation schlägt vor, Flotten in fünf Hauptkategorien einzuteilen: Firmenwagen (z. B. Dienstfahrzeuge, Kleinbusse für den Transport von Gästen,…), Leasingfahrzeuge, Mietfahrzeuge, Echte Flotten (z. B. Logistik, Handwerk, Taxis) und Herstellerfahrzeuge (z. B. Vorführwagen). Bisher ist nur vorgeschlagen, Einsatzfahrzeuge wie Kranken- oder Feuerwehrwagen von der Anwendung auszunehmen. 

Während der Anteil batterieelektrischer Neuwagen im Jahr 2023 noch 14,6 % betrug, sank er 2024 leicht auf 13,6 %. Unternehmensflotten zeigen hier weiterhin einen geringeren Anteil als der Privatmarkt. Als wesentliche Hemmnisse für die Umstellung wurden genannt:

  • Hohe Anschaffungskosten
  • Unzureichende Ladeinfrastruktur
  • Unsicherheiten bei Restwert und Gebrauchtwagenvermarktung 

Um die Umstellung auf emissionsfreie Antriebe zu beschleunigen, empfiehlt die Kommission u. a.:

  • Anpassung steuerlicher Rahmenbedingungen zugunsten emissionsfreier Fahrzeuge
  • Ausbau der Ladeinfrastruktur – insbesondere an logistischen Knotenpunkten
  • Nutzung von Konzessions- und Lizenzvorgaben zur Steuerung von Flottenumstellungen
  • Aufbau eines Stakeholder-Dialogs ab Q2/2025 (hier sind uns bisher keine näheren Daten bekannt)

    Zur Position der BSTV zur Dekarbonisierung der Unternehmensflotten 


Rückmeldungen bitte an: 
Sparte Industrie
+43 316 601 520
industrie@wkstmk.at
 

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