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EU-Talentpool: Einigung zwischen Rat und Parlament

Mit dem Pool entsteht eine digitale Plattform, die Unternehmen gezielt mit qualifizierten Arbeitskräften aus Drittstaaten vernetzt.

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15.04.2026

Die EU will den Zugang von Arbeitskräften aus Drittstaaten zu Mangelberufen erleichtern. Rat und Europäisches Parlament haben sich auf die Schaffung eines EU-Talentpoolgeeinigt – einer digitalen Plattform, über die Unternehmen offene Stellen in den Berufen, bei denen in der EU ein Mangel an qualifizierten Arbeitskräften herrscht, mit Arbeitssuchenden außerhalb der EU matchen können. Ziel ist es, Arbeitskräfteengpässe in den Mitgliedstaaten gezielter zu adressieren. 

Die Teilnahme ist für die Mitgliedstaaten freiwillig. Zentrale Fragen wie Einreise, Visa sowie Aufenthalts‑ und Arbeitsbewilligungen bleiben weiterhin in nationaler Zuständigkeit. Wer über die Plattform ein Jobangebot erhält, muss das jeweilige nationale Zuwanderungsverfahren durchlaufen. 

Teilnehmende Mitgliedstaaten benennen nationale Kontaktstellen, die aus Sachverständigen im Bereich Beschäftigung und Einwanderung bestehen. Deren Aufgabe besteht in der technischen Anbindung an die IT- Plattform, das Bereitstellen des Zugangs zu Stellenangeboten und das Führen des Registers der teilnehmenden Arbeitgeber sowie der Arbeitgeber, die von der Teilnahme am Talentpool dauerhaft ausgeschlossen sind. 

Ein dauerhafter Ausschluss von Arbeitgebern kann erfolgen, wenn das geltende Recht über den Schutz von Drittstaatsangehörigen vor unlauteren Einstellungsverfahren, Benachteiligung und Menschenhandel verletzt oder geltende Kollektivverträge nicht angewandt werden. Nicht über den Talentpool vermittelt werden Lehrstellen und Praktika.

Die Verordnung ist noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht, der Link führt zum Text auf der Website des Europäischen Parlaments.

Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf der Plattform registrieren, müssen erklären, dass gegen sie keine richterliche oder behördliche Entscheidung zur Verweigerung der Einreise in einen Mitgliedstaat bzw. des Aufenthalts in einem Mitgliedstaat nach dessen innerstaatlichem Recht und kein Einreiseverbot in das Hoheitsgebiet der Union gemäß der Richtlinie 2008/115/EG ergangen sind. Sie sollen besser über ihre Rechte und über Arbeits‑ und Aufenthaltsbedingungen informiert werden.  

Die Mangelberufsliste enthält Berufe auf der vierstelligen Ebene der ILO-Standardklassifikation (ISCO-08). Die EK kann dies Liste ergänzen, sofern in einer erheblichen Zahl der teilnehmenden Mitgliedstaaten ein Mangel besteht. Die Mitgliedstaaten können Mangelberufe auf derselben Ebene streichen oder hinzufügen, was sich auf den Abgleich von Stellenangeboten in dem betreffenden Mitgliedstaat auswirkt.  

Die WKÖ hat die Schaffung des Talentpools immer begrüßt, allerdings kritisiert, dass er nicht für alle Mitgliedstaaten verpflichtend ist.



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