Holzindustrie, Fachgruppe
EU-Entwaldungsverordnung: Was Unternehmen bis Ende 2024 beachten müssen
Mit der EU-Entwaldungsverordnung müssen Unternehmen ab Dezember 2025 sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Soja oder Kaffee ohne Entwaldung hergestellt wurden, und strenge Sorgfalts- und Rückverfolgbarkeitsregeln einhalten.
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30.10.2024
Mit der Einführung der EU-Entwaldungsverordnung steht der europäische Markt vor einem Umbruch. Ab Dezember 2025 (ACHTUNG: verschoben, vorbehaltlich der Zustimmung durch das EU Parlament) müssen Unternehmen sicherstellen, dass Produkte wie Holz, Soja oder Kaffee ohne Entwaldung erzeugt wurden, bevor sie importiert oder exportiert werden. Neben erhöhten Sorgfaltspflichten für große Unternehmen legt die Verordnung klare Regeln für die Nachverfolgbarkeit und Risikominderung fest.