Zum Inhalt springen
Ein Stethoskop liegt auf einem 10-Euro-Schein auf weißer Oberfläche.
© sasel77 | stock.adobe.com
Finanzdienstleister, Fachgruppe

Krankengeld und Berufsunfähigkeit: Welche Ansprüche haben EPU?

Für Ein-Personen-Unternehmen ist die eigene Arbeitskraft die wichtigste Ressource. Umso entscheidender ist es zu wissen, welche Absicherung im Krankheitsfall oder bei Berufsunfähigkeit tatsächlich besteht.

Lesedauer: 1 Minute

22.08.2025

Unternehmer:innen, die der gesetzlichen Krankenversicherung (SVS) unterliegen, haben Anspruch auf Krankengeld, wenn die Fortführung des Betriebs wesentlich von ihrer persönlichen Arbeitsleistung abhängt und die keine oder weniger als 25 Mitarbeiter:innen beschäftigen, wie eben auch EPU. 

Dieses Krankengeld wird rückwirkend schon ab dem 4. Tag gewährt, wenn der Krankenstand mindestens 43 Tage dauert. Die Leistung gilt als Betriebseinnahme und ist dementsprechend zu versteuern. Sie kann für maximal 20 Wochen pro Krankheitsfall bezogen werden. Danach entsteht ein neuer Anspruch für dieselbe Krankheit erst dann wieder, wenn dazwischen mind. 26 Wochen mit einer gesetzlichen krankenversicherungs­pflichtigen Tätigkeit oder einer anderen gesetzlichen Krankenversicherung liegen.

Zusatzversicherung

Für Zeiten vor dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit kann man eine Zusatzversicherung abschließen und ab dem 4. Tag der Arbeitsunfähigkeit Krankengeld beziehen. Außerdem kann über das Höchstausmaß des Bezuges der Unterstützungsleistung durch den Abschluss einer Zusatzversicherung Krankengeld bezogen werden.

Berufsunfähigkeit

Ein wesentliches Risiko ist allerdings eine längerfristige Arbeitsunfähigkeit. Über die gesetzliche Pensionsversicherung besteht Anspruch auf eine Berufsunfähigkeits- bzw. Erwerbsunfähigkeitspension, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen dauerhaft sind. Voraussetzung dafür ist ein medizinisches Gutachten und der Nachweis, dass die Tätigkeit nicht mehr zumutbar ausgeübt werden kann. Die gesetzliche Absicherung bildet ein Basisnetz, doch empfiehlt sich gerade für EPU eine private Versicherung, die Einkommensausfälle bereits bei längerer Erkrankung oder Unfall abdeckt.