Junge Frau sitz an einem Schreibtisch und kalkuliert vor einem Laptop
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Finanzdienstleister, Fachgruppe

Kalkulations- und Honorarrichtlinien

Fachverband Finanzdienstleister

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Die Kalkulations- und Honorarrichtlinien (KHR 2020) sollen Finanzdienstleistern bei der Erstellung eigener Honorarvereinbarungen und Honorarsätze unterstützen. Besonderes Ziel der KHR ist, einen Beitrag zu Transparenz und Nachvollziehbarkeit sowie Beurteilung der Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit bei der Kalkulation von Honoraren in der Finanzdienstleistungsbranche zu leisten. Es handelt sich um eine unverbindliche Empfehlung, welche durch den Fachverband Finanzdienstleister mit Unterstützung der Fachgruppe Wien für dessen Mitglieder erstellt worden ist.

Stand: 23.04.2023