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Stilisierte 3D-Grafik mit grauen Würfeln im Hintergrund und einem hervorgehobenen roten Würfel im Vordergrund.
© Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder
Immobilien- und Vermögenstreuhänder, Fachgruppe

Freie Gewerbe in der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder

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01.04.2026

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft, alle Ämter der Landesregierungen und die Wirtschaftskammerorganisation haben gemeinsam eine "Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe" erstellt. Diese enthält eine umfangreiche Aufzählung von Gewerben, für die kein Befähigungsnachweis erforderlich ist. Der Fachgruppe Immobilien- und Vermögenstreuhänder sind folgende drei freie Gewerbe zugeordnet:  

  • Namhaftmachung von Personen, die an einem Vertragsabschluss über Immobilien interessiert sind, an einen befugten Immobilientreuhänder (Immobilienmakler, Bauträger) ohne ständig vom selben Auftraggeber betraut zu sein unter Ausschluss jeder einem Immobilientreuhänder vorbehaltenen Tätigkeit.
  • Dokumentation des optischen Zustandes von Immobilien im Auftrag von Immobilienbesitzern und deren Beauftragten unter Ausschluss jeder den Immobilientreuhändern vorbehaltenen Vermittlungs- und Beratungstätigkeiten sowie den Baumeistern vorbehaltenen Tätigkeiten. 
  • Führungen durch Immobilien im Auftrag von Immobilienbesitzern und deren nachweislich Beauftragten.